Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit / Arbeitsamt

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.

  • Aufgaben und Zuständigkeiten (auszugsweise):
    • Arbeitsvermittlung
    • Arbeitsmarktberatung (Für Arbeitgeber)
    • Berufsberatung (Für Jugendliche und Erwachsene)
    • Arbeitsmarktbeobachtung
    • Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
    • Zahlung von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld
      • Arbeitslosenhilfe- ab dem 1. Januar 2005 Zusammenlegung mit der Sozialhilfe – die Auszahlung des Arbeitslosengeld II erfolgt durch die ARGEn, Optionskommunen
      • Arbeitnehmerhilfe
      • Insolvenzgeld
    • Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel:
      • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
      • Strukturanpassungsmaßnahmen
      • Personal Service Agenturen
      • Lohnkostenzuschuss
      • Eingliederungszuschuss
      • Mobilitätshilfen
      • Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld, ab 1. August 2006 durch neues Instrument "Gründungszuschuss" ersetzt
    • Förderung der Berufsausbildung:
      • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
      • Ausbildungsbegleitende Hilfen
      • Ausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen
      • Berufsausbildungsbeihilfe
      • Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
    • Förderung der beruflichen Weiterbildung:
      • Bildungsgutschein
        • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
        • Weiterbildungskosten
    • Leistungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
    • Rehabilitationsleistungen
    • Schwerbehindertenrecht
    • Zahlung von Kindergeld (als Familienkasse)
    • Erteilung von Arbeitserlaubnissen (seit 1.1.2005 Bestandteil des Aufenthaltstitels, den die kommunale Ausländerbehörde ausstellt).