Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.
- Aufgaben und Zuständigkeiten (auszugsweise):
- Arbeitsvermittlung
- Arbeitsmarktberatung (Für Arbeitgeber)
- Berufsberatung (Für Jugendliche und Erwachsene)
- Arbeitsmarktbeobachtung
- Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
- Zahlung von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosenhilfe- ab dem 1. Januar 2005 Zusammenlegung mit der Sozialhilfe – die Auszahlung des Arbeitslosengeld II erfolgt durch die ARGEn, Optionskommunen
- Arbeitnehmerhilfe
- Insolvenzgeld
- Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel:
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Strukturanpassungsmaßnahmen
- Personal Service Agenturen
- Lohnkostenzuschuss
- Eingliederungszuschuss
- Mobilitätshilfen
- Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld, ab 1. August 2006 durch neues Instrument "Gründungszuschuss" ersetzt
- Förderung der Berufsausbildung:
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Ausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
- Förderung der beruflichen Weiterbildung:
- Bildungsgutschein
- Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
- Weiterbildungskosten
- Leistungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
- Rehabilitationsleistungen
- Schwerbehindertenrecht
- Zahlung von Kindergeld (als Familienkasse)
- Erteilung von Arbeitserlaubnissen (seit 1.1.2005 Bestandteil des Aufenthaltstitels, den die kommunale Ausländerbehörde ausstellt).
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