Bei einer Berufsausbildung erfüllen vor allem Ausbildungsbetriebe und Schulen diese Aufgaben nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung erläßt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium Ausbildungsverordnungen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsverordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden. Das Berufsbildungsgesetz setzt als Voraussetzung für eine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf keine Vorgaben für absolvierte Schulausbildungen oder sonstige Fortbildungen. Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz umfasst ein Vorstellungsgespräch und zumeist auch einen Eignungstest. Für beides sollte der Bewerber sich vorbereiten, um möglichst seine Stärken herausstellen zu können. Zu der Vorbereitung gehört sicherlich auch, dass über Tagesgeschehen Auskunft gegeben werden kann. Teilweise kommen auch so genannte Assessment-Center für die Bewerberauswahl zum Einsatz. Die Ausbildungsdauer variiert je nach Ausbildungsberuf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die reguläre Ausbildungsdauer wird z. B. für die Ausbildung zum Industriemechaniker oder Mechatroniker in der gültigen Ausbildungsordnung vom Gesetzgeber festgelegt, eine Verkürzung kann üblicherweise bei guten Leistungen beantragt und gewährt werden.