Besetzungsbild

Der Schwerpunkt beim Besetzungsbild liegt demnach eher im Bereich der sozialen und fachlichen Kompetenzanforderungen sowie der groben Arbeitsziele und den Lohnkosten, die eine Besetzung maximal verursachen darf. Die Voraussetzungen an den Bewerber sind in der Stellenausschreibung in Kann- und Muss-Voraussetzungen unterteilt.

Bei der innerbetrieblichen Stellenausschreibung wird den Mitarbeitern eine vakante Stelle z. B. durch Rundschreiben oder im Intranet bekannt gemacht. Parallel dazu können durchaus externe Personalbeschaffungsmaßnahmen getätigt werden. Der Betriebsrat kann sogar eine innerbetriebliche Stellenausschreibung verlangen; hiervon ausgenommen sind Stellen leitender Mitarbeiter. Der Grundgedanke ist die Chancengleichheit im innerbetrieblichen Arbeitsmarkt. Dies bedeutet, dass sich Arbeitnehmer um eine andere Position im Unternehmen bewerben können. Der innerbetriebliche Bewerber muss dabei nicht bevorzugt werden, wobei nach gängiger Praxis interne Bewerber gegenüber externen Bewerbern bei vergleichbarer Qualifikation Vorrang erhalten. Informationen, welche den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden sollten, sind:

  • Stellenbezeichnung
  • kurze Tätigkeitsbeschreibung
  • Zugehörigkeit zu Abteilung, Filiale oder Gruppe
  • Arbeitszeit
  • erforderliche Qualifikation
  • vorgesehene Vergütung
  • vorgesehene/r Einsatzort/e.