Der Bildungsträger (gemeint ist das Institut) und die entsprechende "Maßnahme" (so heißt der Lehrgang) müssen vom Arbeitsamt als förderungswürdig anerkannt sein.
Der Teilnehmer muss ebenfalls förderwürdig sein. Über den sogenannten Bildungsgutschein werden diese Maßnahmen von Arbeitsagenturen und den Jobcentern finanziert. Früher richtete sich das zum Teil auch nach Region und Stadtteil des Wohnsitzes. Heute ist ein Wohnsitzwechsel nur noch ratsam, wenn das Budget des örtlichen Arbeitsamtes definitiv verbraucht ist.
Die Kosten des Kurses übernimmt in der Regel ein Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter oder der Rentenversicherungsträger). Diese Kosten betragen in der Regel 10.000 bis 20.000 Euro. Diese Kosten wirken hoch - sind aber gering im Vergleich zu den staatlichen Unterhaltskosten für einen jahrelang nicht erwerbstätigen Arbeitnehmer!
Die Fragen Unterhalt, Krankenversicherung, Fahrtkosten und gegebenenfalls Unterbringungskosten (wenn Schulungsort oder Praktikumsstelle weit auswärts liegen) des Teilnehmers laufen über Arbeitsamt (z.B. Europäischer Sozialfonds, kurz ESF) oder über das Sozialamt. Diese Kosten sind ähnlich hoch wie die des Kurses.
Eine Teilnahme am Kurs ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn die Finanzierungen sowohl für den Kurs als auch für den Unterhalt gesichert sind.