Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das so genannte "Hartz-IV keine Voraussetzung, um ALG II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen (z.B. dem eigentlichen "-Gesetz eingeführt und wird deshalb umgangssprachlich oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Das ALG II fasst – wie im zugrundeliegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe auf Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammen. Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld) bezogen werden.