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Mit dualer Ausbildung bezeichnet man verkürzt das Duale Berufsausbildungssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hierunter versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufslehre im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich und der Schweiz ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der Landkreiszugehörigkeit des Betriebes.
Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) zustimmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
Verwandtenunterhalt (§§ 1601 bis 1615 BGB)
Nur Verwandte in gerader Linie (Eltern-Kinder-Großeltern-Enkel) sind einander unterhaltspflichtig. Der Verwandtenunterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Berufsausbildung. Wichtigster Unterfall des Verwandtenunterhalts ist der Kindesunterhalt. Soweit ein Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt er in der Regel durch die Erziehung und Pflege des Kindes seine Unterhaltspflicht, der andere Elternteil schuldet dann Barunterhalt.
Das Bewerbungsgespräch ist meistens ein persönliches Gespräch zwischen einer Organisation (Arbeitgeber, Hochschule usw.) und einem Bewerber. Die Anzahl der Vertreter des zukünftigen Arbeitgebers kann zwischen einer und vier Personen variieren. Bei größeren Organisationen liegt die Anzahl der Teilnehmer meistens bei vier Personen, da nicht nur ein Abteilungsleiter und ein Mitarbeiter der Fachabteilung anwesend sind, sondern auch ein Personalreferent und ein Vertreter des Betriebsrates.
Bewerbungskosten sind Ausgaben, die einem Bewerber für einen Arbeitsplatz entstehen.
Die Ausgaben für Unterlagen zur Bewerbung muss der Stellenbewerber selbst tragen. Die Kosten für aufgegebene Stellenanzeigen, Bewerbermappen, Lichtbilder, Kopien von Unterlagen oder die Gebühren zur Beglaubigung von Zeugnissen, Briefporto, polizeiliches Führungszeugnis, Bescheinigungen, Literatur und Kurse für das Vorstellungsgespräch etc. sind steuerlich Werbungskosten. Der Bewerber kann sie in seiner Steuererklärung geltend machen.
Der Schwerpunkt beim Besetzungsbild liegt demnach eher im Bereich der sozialen und fachlichen Kompetenzanforderungen sowie der groben Arbeitsziele und den Lohnkosten, die eine Besetzung maximal verursachen darf. Die Voraussetzungen an den Bewerber sind in der Stellenausschreibung in Kann- und Muss-Voraussetzungen unterteilt.
Öffentliche Stellenanzeigen werden in Stellenbörsen, klassischerweise in Printmedien, vor allem Tageszeitungen veröffentlicht. Seit dem Internetboom der 90er Jahre werden die Anzeigen auch auf der eigenen Website oder Stellenbörsen im Internet veröffentlicht.
Eine Abgrenzung zu anderen Instrumentarien der Personalwirtschft fällt nicht immer leicht. Hier bedient man sich beispielsweise auch des Besetzungsbildes oder einer Stellenbeschreibung. Die Stellenausschreibung enthält weniger explizite Elemente als eine Stellenbeschreibung und dient etwa einem externen Personalberater als Grundlage für den Abgleich mit den einzelnen Bewerbungsprofilen aus seiner Akquisition. Oft ist allerdings die Stellenbeschreibung Grundlage für die Tätigkeitsbeschreibung in der Stellenausschreibung.