Um den Arbeitslosen wieder in Arbeit zu bringen, sieht sind eine Reihe von Maßnahmen als Kann-Leistungen (es besteht kein Anspruch auf die Gewährung) vorgesehen, z. B.
- Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, so genannte 1-Euro-Jobs, auch als Saisonarbeit (Erntehelfer u.ä.); Arbeitsgelegenheit als Entgeltvariante und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Beschäftigungspakt für Ältere
- Betreuung durch persönliche Ansprechpartner (PAP) und in besonders schweren Fällen (mehrere änderbare Hemmnisse) durch Fallmanager
- Eingliederungszuschuss und Einstellungszuschuss als Starthilfe in Arbeit
- Einstiegsgeld zur Existenzgründungsförderung oder als Anreiz zur Aufnahme einer gering bezahlten Arbeitnehmertätigkeit
- Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein), bei kurzzeitigen Maßnahmen als Trainingsmaßnahme
- Beauftragung Dritter mit der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen
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