Teilzeitarbeit - allgemein

Teilzeitarbeit ist das Erbringen einer Arbeitsleistung, die in einer kürzeren Wochenarbeitszeit erbracht wird, als sie von vollzeitbeschäftigten, vergleichbaren Arbeitnehmern geleistet wird (vgl. Arbeitszeit). Dabei ist zunächst auf die Wochenarbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen (bei unregelmässiger Wochenarbeitszeit auf den Jahresdurchschnitt). Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, ist Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit (vgl. für das deutsche Arbeitsrecht: § 2 TzBfG).