Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die grundlegende Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch ergänzend zum Erwerbseinkommen oder zum Arbeitslosengeld, spätestens jedoch nach Bezugsende des Arbeitslosengeldes (nach höchstens 12 Monaten Arbeitslosigkeit und bei über 54-jährigen nach höchstens 18 Monaten Bezugsdauer) besteht bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen ein Anspruch auf diese Leistung. Die Bezeichnung Arbeitslosengeld II ist insoweit ungenau, als auch Erwerbstätige die Leistung aufstockend erhalten können.
Jeder Hilfebedürftige soll Leistungen und Hilfestellungen erhalten, die es ihm ermöglichen, seinen Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Ziel ist es, Arbeitsuchende wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen und die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Existenzgründung zu ermöglichen.
Das Arbeitslosengeld II soll:
Die Neuregelung beseitigte den zuvor häufig aufgetretenen "Trägerdualismus von Arbeitslosen- und Sozialhilfe", der dadurch zustande kam, dass die Leistungen aus der Arbeitslosenhilfe häufig das Existenzminimum nicht garantieren konnten und so zusätzlich Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gezahlt werden musste.