Ziel von Hartz IV

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die grundlegende Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch ergänzend zum Erwerbseinkommen oder zum Arbeitslosengeld, spätestens jedoch nach Bezugsende des Arbeitslosengeldes (nach höchstens 12 Monaten Arbeitslosigkeit und bei über 54-jährigen nach höchstens 18 Monaten Bezugsdauer) besteht bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen ein Anspruch auf diese Leistung. Die Bezeichnung Arbeitslosengeld II ist insoweit ungenau, als auch Erwerbstätige die Leistung aufstockend erhalten können.

Jeder Hilfebedürftige soll Leistungen und Hilfestellungen erhalten, die es ihm ermöglichen, seinen Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Ziel ist es, Arbeitsuchende wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen und die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Existenzgründung zu ermöglichen.

Das Arbeitslosengeld II soll:

  • die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken
  • dazu beitragen, dass diese Personen ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können
  • erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Die Neuregelung beseitigte den zuvor häufig aufgetretenen "Trägerdualismus von Arbeitslosen- und Sozialhilfe", der dadurch zustande kam, dass die Leistungen aus der Arbeitslosenhilfe häufig das Existenzminimum nicht garantieren konnten und so zusätzlich Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gezahlt werden musste.