Unsere die Kleidung betreffenden Gebräuche haben sich in den letzten zweihundert Jahren stark gelockert. Verordnete Kleiderordnungen existieren in den meisten Lebensbereichen nicht mehr (Ausnahme z.B.: Zwang zu Badebekleidung in Schwimmbädern oder Zwang zu Nacktheit an FKK-Stränden, Dresscodes in Nachtclubs und deren Kontrolle durch Türsteher). Dennoch gibt es gesellschaftliche Erwartungshaltungen bezüglich angemessener äußerer Erscheinung, ohne dass dies explizit vorgeschrieben ist. Die Erfüllung dieser Rollenerwartungen wird als Bestandteil guter Umgangsformen und als Sache des Anstands angesehen. Das betrifft Rollenerwartungen im Berufsleben, bei gesellschaftlichen Anlässen und im Alltag, in denen eine gewisse äußere Erscheinungsform erwartet wird. Dazu gehört Businesskleidung bei Bankangestellten, oder hygienisch einwandfreie Kleidung bei Ärzten und Pflegepersonal, aber auch beispielsweise die Erwartungshaltung, auf der Straße nicht mit Badebekleidung zu flanieren.
Bekannt ist, dass man Moscheen nicht mit Schuhen betreten darf. Doch oft gehen Urlauber in Kirchen eines besuchten Landes, ohne die üblichen Regeln wie bedeckte Oberarme zu beachten. Bei Unsicherheit ist es am besten, sich beim Eintritt verhalten zu bewegen oder kurz die Einheimischen zu beobachten.
In den östlicheren Teilen Europas, ungefähr ab und einschließlich Österreich und der ehemaligen DDR, ist es unhöflich, eine fremde Wohnung mit Straßenschuhen zu betreten. (Korrektur: Diese Aussage ist - global bezogen auf den ostdeutschen Raum - falsch.Sie gilt, auch abhängig vom sozialen Standard der Betreffenden, im Einzelfall.) Gastgeber sollten entsprechende Hausschuhe bereitstellen. In manchen Balkanländern gibt es sogar entsprechende Häuservorbauten (PapuÄluk), die nur dem Abstellen von Straßenschuhen dienen.
Unberührt von gesellschaftlichen Entwicklungen halten einige der großen, traditionellen Spielbanken in Europa an ihren Kleiderordnungen fest, ohne deren Einhaltung Spielern der Zutritt zu den Spielsälen nicht gestattet ist.