Das Thema Praktikum ist ein wichtiger Punkt in Bezug auf Weiterbildung. Deshalb bieten wir hier die wichtigsten Informationen zu Praktika. Selbstverständlich ist diese Rubrik auch mit Nachrichtenkanälen ausgestattet, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind und bleiben. Weiterführende Bücher zum Thema Praktikum werden auch empfohlen.
Ein besonderer Punkt stellt hier die Stellenangebote für Praktika dar, der sie immer mit den neuesten Praktikastellen versorgt.
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Das Volontariat (kurz: Volo) ist eine im Gegensatz zur Lehre gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung. Verbunden wird der Begriff zumeist mit dem Journalismus. Es dauert je nach Vorbildung und/oder Eignung zwischen zwölf und 24 Monaten. Als Volontariat oder Volontariatseinsatz wird aber auch der freiwillige Dienst im Ausland bezeichnet. Journalismus
Die Famulatur ist eine durch die Approbationsordnung für Ärzte vorgeschriebene viermonatige praktische Tätigkeit an Krankenhäusern oder in Arztpraxen, die Medizinstudenten während ihres Studiums absolvieren müssen. Ein Anspruch auf Gehalt besteht dabei nicht.
Grundsätzlich wird man zwischen verschiedenen Arten von Praktika in der Schule unterscheiden müssen:
In Deutschland sind Praktikanten in der Regel - unabhängig von der Höhe des Entgelts - Sozialversicherungs-befreit, wenn
Ein Praktikum ist sozialversicherungspflichtig, wenn es die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule nicht abdeckt. Alle anderen Praktikanten sind sozialversicherungspflichtig, wenn das monatliche Entgelt 400,00 EUR übersteigt (Geringfügigkeitsgrenze).
Als Praktikum wird innerhalb der Personalwirtschaft eine Tätigkeit bezeichnet, die im Rahmen der beruflichen Ausbildung (auch Studium) praktische Erfahrungen im künftigen Beruf vermitteln soll. Ein Praktikum kann im Rahmen eines Betriebspraktikums bei einem Betrieb stattfinden, in Hochschulen kann dies auch im Rahmen eines Kurses der Fall sein. Praktika sind auch Bestandteil einer von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) im Rahmen des SGB III.
Der Begriff Praktikum bezeichnet die Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung. Allerdings gibt es auch Ausbildungen/Studiengänge, die spezifische dafür vorgesehene Praktika voraussetzen. Als Praktikant galt im 16. Jahrhundert ursprünglich eine Person, die unsaubere Praktiken betreibt. Seit dem 17. Jahrhundert hat sich die heute gebräuchliche Bedeutung eingebürgert - dass es sich um jemanden handelt, der ein Praktikum absolviert. Praktika sind grundsätzlich Tätigkeiten zur Ausbildung oder Probe.