In Deutschland sind Praktikanten in der Regel - unabhängig von der Höhe des Entgelts - Sozialversicherungs-befreit, wenn
Ein Praktikum ist sozialversicherungspflichtig, wenn es die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule nicht abdeckt. Alle anderen Praktikanten sind sozialversicherungspflichtig, wenn das monatliche Entgelt 400,00 EUR übersteigt (Geringfügigkeitsgrenze).
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