Staatliche Abendgymnasien sind in der Regel kostenfrei, es entstehen also keine monatlichen Studiengebühren. Indirekte Kosten entstehen für Berufstätige, wenn sie wegen der Doppelbelastung nicht mehr wie im bisherigen zeitlichen Umfang arbeiten können, was auf die meisten Schüler zutrifft. Ab dem vierten Semester kann, wenn die persönliche Berechtigung besteht, die Schulausbildung nach BAföG gefördert werden. Die Fördergelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Da in Baden-Württemberg der zweite Bildungsweg so gut wie komplett privatisiert wurde (der Bildungsauftrag wurde privaten Schulen übertragen), existieren dort auch (so gut wie) keine staatlichen Abendgymnasien mehr. Daraus ergibt sich, dass der Unterricht dementsprechend veranschlagt werden muss. Bis zum Schuljahr 2004/2005 war dies noch ein Unkostenbeitrag, der bei den kostengünstigsten Anbietern um die 15 €/Monat gelegen hat. Seit dem Schuljahr 2005/2006 wurden aber die Mittel für private Schulen eingeschränkt, sodass sich der momentane Satz bei etwa 50 €/Monat befindet. Dass diese privaten Schulen den (alleinigen) Bildungsauftrag des Landes haben, wird gerne übersehen. Die Landesregierung bezieht sich auf die staatlichen Angebote, die aber praktisch nicht für das Land, sondern nur für eine Stadt (Karlsruhe) existieren. Auch in Bayern gibt es neben mehreren privaten Abendgymnasien nur eine staatliche, kostenlose Schule, und zwar in München.