Um an einer Abendhauptschule aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die/der Bewerber/in muss die gesetzliche Schulpflicht erfüllt haben,
- noch keinen dem Hauptschulabschluss im jeweiligen Bundesland entsprechenden gleichwertigen Bildungsstand erworben haben und
- z. T. weitere Voraussetzungen der aufnehmenden Bildungseinrichtung erfüllen (z. B. ausreichende Deutschkenntnisse, ausreichende Englischkenntnisse für das Fach Englisch etc.)
- einzelne Bundesländer machen darüber hinaus zur Bedingung, dass die Berufsschulpflicht erfüllt sein muss oder dass die/der Bewerber/in nicht gleichzeitig eine andere Schule besucht, an der ein dem Hauptschulabschluss mindestens gleichwertiger Bildungsstand erworben werden kann.
Auskünfte erteilen zumeist die Volkshochschulen der größeren Städte und/oder die jeweils zuständige Schulbehörde.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia und steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der Autoren findet sich in der Versionsgeschichte des Wikipediaeintrages.