Zugangsvoraussetzungen zur Abendhauptschule

Um an einer Abendhauptschule aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die/der Bewerber/in muss die gesetzliche Schulpflicht erfüllt haben,
  • noch keinen dem Hauptschulabschluss im jeweiligen Bundesland entsprechenden gleichwertigen Bildungsstand erworben haben und
  • z. T. weitere Voraussetzungen der aufnehmenden Bildungseinrichtung erfüllen (z. B. ausreichende Deutschkenntnisse, ausreichende Englischkenntnisse für das Fach Englisch etc.)
  • einzelne Bundesländer machen darüber hinaus zur Bedingung, dass die Berufsschulpflicht erfüllt sein muss oder dass die/der Bewerber/in nicht gleichzeitig eine andere Schule besucht, an der ein dem Hauptschulabschluss mindestens gleichwertiger Bildungsstand erworben werden kann.

Auskünfte erteilen zumeist die Volkshochschulen der größeren Städte und/oder die jeweils zuständige Schulbehörde.