Allgemeine Hochschulreife (AHR) am Berufskolleg

In einigen Bundesländern bieten die Berufskollegs die Möglichkeit, z. B. in den Bildungsgängen der Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe das Abitur und gleichzeitig eine berufliche Qualifikation zu erwerben. Als Beispiel seien hier die Regelungen in Nordrhein-Westfalen dargestellt.

Eingangsvoraussetzungen

Die Schüler müssen mindestens die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen. Schüler, die die volle Fachhochschulreife der zweijährigen Berufsfachschule am Berufskolleg erworben haben, können im gleichen fachlichen Schwerpunkts direkt in die Jahrgangsstufe 12 des AHR-Bildungsgangs aufgenommen werden. Sie müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen. Die Berufskollegs tragen damit zur Durchlässigkeit des Bildungssystems bei und bieten eine berufsbezogene Alternative zur Sekundarstufe II an Gymnasien oder Gesamtschulen.

Bezug zum Berufsfeld

Die Verbindung zum gewählten Berufsfeld wird zum einen durch Pflichtpraktika, zum anderen durch entsprechende Fächerangebote hergestellt. Im kaufmännischen Bereich etwa wird das Fach BWL zum Pflichtleistungskurs. Folgende Berufsfelder können in Nordrhein-Westfalen angeboten werden:

  • Staatl. gepr. kaufmännischer Assistent
  • Staatlich anerkannter Erzieher (vier Jahre unter Einbeziehung eines fachpraktischen Ausbildungsjahres)
  • Staatl. gepr. bautechn. Assistent
  • Staatl. gepr. biologisch-techn. Assistent
  • Staatl. gepr. chemisch-techn. Assistent
  • Staatl. gepr. elektrotechn. Assistent
  • Staatl. gepr. gestaltungstechn. Assistent
  • Staatl. gepr. hauswirtschaftlich-techn. Assistent
  • Staatl. gepr. informationstechn. Assistent
  • Staatl. gepr. konstruktions- und fertigungstechn. Assistent
  • Staatl. gepr. physikalisch-techn. Assistent
  • Staatl. gepr. umwelttechn. Assistent
  • Staatl. gepr. techn. Assistent für Betriebsinformatik
  • Staatl. gepr. Grafik-Designer (in BaWü)

Unterricht

Der Unterricht ist nach dem Muster der gymnasialen Oberstufe in Grund- und Leistungskursen organisiert. In der Jahrgangsstufe 12 muss ein mindestens vierwöchiges Betriebspraktikum im gewählten beruflichen Bereich absolviert werden. Zu dem Fächerangebot des Gymnasiums kommen berufsbezogene Fächer hinzu, im kaufmännischen Bereich etwa die Wirtschaftsinformatik oder VWL. Das Abitur und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung werden am Ende der Jahrgangsstufe 13 absolviert. Mit Ausnahme der Erzieher (s.o.) müssen die Absolventen nach dem Abitur ein zwölfwöchiges Betriebspraktikum absolvieren, das von der Schule begleitet wird. Danach erfolgt der zweite Teil der Berufsabschulprüfung (Jahrgangsstufe 14).