Fachschulen

Aufnahmebedingungen

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens

1. den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und
2. den Berufschulabschluss und
3. eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist und
4. die Fachoberschulereife besitzt.

Abweichend davon kann in die Fachschule aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweist.

Dauer des Bildungsganges

Im Regelfall dauert der Bildungsgang 8 Semester (Schulhalbjahre) in der Abend- bzw. Teilzeitform (diese Form wählen Absolventen oft, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit während der Zeit der Technikerausbildung beibehalten wollen); für Bewerber/innen, die mindestens die Fachhochschulreife besitzen, kann sich die Dauer gegebenenfalls auf 6 Semester verkürzen. In der Vollzeitform beträgt die Dauer der Ausbildung 2 Schuljahre (4 Semester).

Abschlussprüfung

Der Bildungsgang schließt mit der Abschlussprüfung z. B. zur oder zum "Staatlich geprüfter Erzieher/Techniker/Betriebswirt" ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, darüber hinaus kann die Fachhochschulreife erlangt werden. Dies ist eine postsekundäre Ausbildung in Deutschland bzw. eine tertiäre Ausbildung im internationalem Vergleich.