Vorklasse
Nur für Schüler, die ihren mittleren Bildungsabschluss über die Berufsschule erworben haben, wobei auch Schüler, die einen mittleren Schulabschluss über Wirtschafts- bzw. Realschule erworben haben, zugelassen werden.
Jedoch ist der Zugang auch für Schüler, die keinen mittleren Schulabschluss, wie auch immer erworben, vorweisen können, möglich. In diesem Fall muss im Vorfeld ein Aufnahmetest in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch absolviert werden, der sich auf dem Niveau der 9. Klasse Hauptschule (Bayern) bewegt, wobei die Summe der Noten nicht schlechter als 4 sein darf. Diese Schüler erwerben durch den erfolgreichen Besuch der Vorklasse (keine Note schlechter als 4 bzw. 4 Punkte), automatisch, d. h. ohne gesonderte Prüfung, den mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife).
Die Anzahl bzw. die Auswahl der Fächer, die unterrichtet werden, variiert von BOS zu BOS bzw. von Jahr zu Jahr, je nachdem welche Mittel bzw. wieviele Lehrer jeweils zur Verfügung stehen. Da ab 2006 auch für Schüler mit, über Wirtschafts- bzw. Realschule erworbenen, mittlerem Schulabschluss die Möglichkeit besteht, die Vorklasse zu besuchen, wird die Klassenstärke voraussichtlich zunehmen.
Die Vorklasse vermittelt den Berufsabsolventen die notwendigen Basiskenntnisse, auf denen der Unterrichtsstoff in der 12. Klasse aufbaut. Im Halbjahreszeugnis der Vorklasse darf keine Note schlechter als 3 sein, damit die Probezeit für die 12 Jahrgangsstufe entfällt.
Vorkurs
Der Vorkurs ist nur für Schüler vorgesehen, die ihren mittleren Bildungsabschluss bereits vor der Berufsausbildung vorweisen konnten (meistens Realschüler). Der Vorkurs ist berufsbegleitend (entweder samstags oder unter der Woche abends). Unterrichtet werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Besucht werden kann der Vorkurs bereits im letzten Ausbildungsjahr, damit der Schüler unmittelbar nach Ende der Berufsausbildung die 12. Klasse der BOS besuchen kann. Der Vorkurs gilt als bestanden, wenn man in jedem Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Wer in allen Fächern des Vorkurses mindestens die Note 3 erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch nicht der Probezeit.
BOS 12
Die 12. Klasse der BOS führt zur Fachhochschulreife. Wer weder die Vorklasse noch die Vorstufe besucht hat, hat die ersten drei Monate eine Probezeit. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn man maximal eine Fünf und keine Sechs im aktuellen Notenspiegel vorweisen kann. Beim Entfallen (z. B. durch die Vorklasse/Vorstufe) der Probezeit ist während den ersten drei Monaten bzw. im ganzen laufenden Schuljahr eine Fünf erlaubt um am Jahresende nach der erfolgreichen Prüfung die Fachhochschulreife zu erlangen. Die Prüfung wird mit den zusammen getragenen Noten des Schuljahres verrechnet. An einigen Schulen wird statt der BOS 12 die Klasse 12 der Fachoberschule (FOS) geführt, welche nach bestandener Abschlussprüfung zum Besuch der BOS 13 berechtigt.
BOS 13
Mit dem Bestehen der BOS 12 hat der Schüler die Möglichkeit, die 13. Klasse der BOS zu besuchen, welche zur fachgebundenen Hochschulreife führt. Hierzu wird kein bestimmter Notendurchschnitt vorausgesetzt.
Zweite Fremdsprache
Hat der Schüler bereits in der 12. Klasse ein Wahlfach über eine zweite Fremdsprache belegt und führt dieses in der 13. Klasse fort, so führt die 13. Klasse zur allgemeinen Hochschulreife. Als zweite Fremdsprachen werden anerkannt:
Es werden allerdings in nicht allen BOSen alle aufgeführten Fremdsprachen angeboten; oft besteht nur die Möglichkeit, Französisch als zweite Fremdsprache zu wählen. Sollte der Schüler während seiner Schulzeit an der BOS keine zweite Fremdsprache erlernt haben, so kann er die allgemeine Hochschulreife erhalten, wenn er ausreichende Kenntnisse über eine zweite Fremdsprache aus dem Gymnasium (mindestens 4 Jahre, abgeschlossen mit der Note 4 oder andernfalls muss das Zeugnis zur Aufnahme in die Oberstufe berechtigen) oder der Realschule (Zwei IIIF) nachweisen kann. Ansonsten besteht nach dem erfolgreichen Bestehen der BOS13 die Möglichkeit, Kenntnisse über eine zweite Fremdsprache durch eine Zusatzprüfung nachzuweisen. Hierbei ist es egal, wie lange der (ehemalige) Schüler schon nicht mehr auf der BOS ist.
Der Nachweis über eine zweite Fremdsprache kann auch über eine Berufsfachschule erbracht werden. Zum Beispiel eine Sprachschule mit staatlicher Prüfung. (Fremdsprachenkorrespondent etc.)