Die deutsche Diskussion um die Einheitsschule um 1920
Mit der Odenwaldschule in Heppenheim war in Deutschland 1910 die erste Gesamtschule durch die Reformpädagogik gegründet worden. Durch die Revolution 1918/1919 war die Möglichkeit einer Umgestaltung des Schulsystems gegeben. Zwar traten die MSPD und die USPD noch für die Einheitsschule ein, doch der "Weimarer Schulkompromiss" ließ in der Weimarer Verfassung davon nur noch wenig übrig: "Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszugestalten." (Art. 145) Zum Wortführer der Einheitsschule wurde Johannes Tews für den Deutschen Lehrerverein (DLV), der große Teile der Volksschullehrer vereinigte. Auch der SPD-Bildungspolitiker Heinrich Schulz setzte sich für eine öffentliche, kostenfreie, weltliche, koedukative Schule mit einheitlichen Lehrplänen ein - und blieb damit angesichts der Koalitionszwänge erfolglos.
Die "Greilsche Schulreform"
Mit den Stimmen von SPD, USPD und KPD wurde am 24. Februar 1922 das Einheitsschulgesetz vom Thüringer Landtag beschlossen. Es regelte unter anderem den stufenförmigen Aufbau der Thüringer Schule in Form von Unter-, Mittel- und Oberschule. Die Reform ist nach dem thüringischen Volksbildungsminister und Lehrer Max Richard Greil (SPD) benannt.
Die "Berliner Einheitsschule"
1948 wurde in Berlin mit den Stimmen der SPD, SED und LDPD das "Gesetz zur Einheitsschule" verabschiedet. Es galt für die gesamte Stadt, wurde aber nach der Teilung im Westteil 1951 durch die Berliner Schule abgelöst.
Konzipiert wurde die Berliner Einheitsschule größtenteils von Vertretern der Reformpädagogik, die schon in der Weimarer Zeit an Berliner Versuchsschulen, vor allem an der Karl-Marx-Schule in Neukölln tätig gewesen waren.
Kernstücke der Einheitsschule waren die 8-jährige Grundschule, eine Oberschule mit praktischem und wissenschaftlichem Zweig sowie eine elastische Mittelstufe mit Kern- und Kursunterricht. Außerdem wurde die allgemeine Koedukation eingeführt. Die strikte und frühe Trennung der Schülerinnen und Schülern in verschiedene Schulzweige war ein Hauptkritikpunkt am herkömmliche Schulsystem gewesen und dem sollte nun mit einer langen Grundschulzeit von 8 Jahren entgegen gewirkt werden.
Da das Gesetz zur Berliner Einheitsschule sein Zustandekommen vor allem der Zusammenarbeit von SPD und SED verdankte, war es spätestens 1948/49, nach der Teilung der Stadtverwaltung in West-Berlin mit dem Stigma eines sozialistischen, sowjetisch orientierten Schulsystems behaftet.
Von konservativen Kreisen des Bildungsbürgertums, den beiden christlichen Kirchen – insbesondere der katholischen Kirche – und fast der gesamten West-Berliner Presse wurde geradezu ein Schulkampf entfacht, der kurz vor den Wahlen im Dezember 1950 seinen Höhepunkt erreichte. Nach den Berliner Wahlen vom 03. Dezember 1950 gab es eine CDU-FDP-Mehrheit im West-Berliner Senat. Zwar wurde eine große Koalition aus CDU und SPD gebildet, da man der Auffassung war, die Stadt brauche in ihrer prekären Lage Stabilität und eine starke Regierung, doch eine Mehrheit für die Einheitsschule existierte somit nicht mehr. Die Revision des Gesetzes zur Einheitsschule wurde bereits im Dezember 1950 beschlossen und brachte eine deutliche Annäherung an das Schulsystem der westlichen Bundesländer. Die Fritz-Karsen-Schule in Neukölln blieb als "Schule besonderer pädagogischer Prägung" trotz der Revision als Einheitsschule bestehen. [1] Als Besonderheit blieb in West-Berlin die sechsjährige Grundschule bestehen. Sie konnte aber von einigen humanistischen Gymnasien mit Lateinklassen (ab der 5. Klasse) umgangen werden. Dieser Kompromiss besteht im Prinzip bis heute.
In den 60er Jahren hatte die SPD wieder eine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus und unternahm mit der ersten Gesamtschule 1968 einen zweiten Versuch, eine Vereinheitlichung im Bildungssystem zu erreichen.
Die Einheitsschule der DDR
Im Schulsystem der DDR wurde der Gedanke der Einheitsschule nach Vorgaben der Alliierten umgesetzt, allerdings in sowjetischer Prägung. 1946 führte die sowjetische Besatzungsmacht im "Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule" die achtklassige Einheitsschule ein. Da mit der DDR-Gründung 1949 entstandene Ministerium für Volksbildung sorgte für einheitliche Lehrpläne auf der Basis des Marxismus-Leninismus. Den Aufbau der sozialistischen Schule schloss 1965 das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem ab.
Weder Kinderkrippe noch Kindergarten waren Pflicht. Kinder, die den Kindergarten nicht besuchten, mussten allerdings in die "Vorschule" gehen. Hier wurden im letzten Jahr vor der Einschulung ein Mal pro Woche Mengenlehre, Malen, Basteln und Singen in spielerischer Art und Weise mit den Kindern geübt. Alle Kinder besuchten die Polytechnische Oberschule (1. - 8. Klasse, ab spätestens 1984 1. - 10. Klasse) und blieben großenteils in dieser Zeit in einer Gruppe zusammen. Sehr viele Kinder erreichten auf diesem Bildungsweg einen Abschluss nach 10-jähriger Schulzeit, der nach 1990 mit dem Realschulabschluss gleichgesetzt worden ist.
Auch in der DDR gab es Ausnahmen von der Einheitsschule: Lernschwache oder behinderte Kinder besuchten Hilfs- oder Förderschulen. Speziell begabte Schüler wurden ab einem bestimmten Grad der Begabung außerhalb des Einheitsschulsystems an Spezialschulen gefördert. Am bekanntesten sind hier die KJS (Kinder- und Jugendsportschulen). Das Abitur (höhere Reife) wurde an der Erweiterten Oberschule (9. bis 12. Klasse, gegen Ende der DDR 11. bis 12.Klasse) von etwa 10 % eines Jahrgangs abgelegt. Eine Möglichkeit für weitere ca. 10 % der Schüler, eine Hochschulzulassung zu erwerben, war die Berufsausbildung mit Abitur. Bei diesem Bildungsgang absolvierte der Jugendliche innerhalb von 3 Jahren eine Berufsausbildung und die Abiturstufe.