Finanzielle Förderung für FOS-Schüler

Zumindest für Bayern gilt, dass FOS-Schüler entsprechend dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, wenn die Schule von der Wohnung der Eltern so weit entfernt ist, dass der Schüler nicht bei den Eltern wohnen kann. In Hessen muss die Schule über eine Stunde Fahrtzeit von der Wohnung der Eltern entfernt sein. Die landesspezifischen Regeln sind bei den örtlichen Ämtern für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu erhalten.