Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung.
Die Fachschule in Deutschland
In Deutschland erfordert die Zulassung zum Besuch einer Fachschule eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrung. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) ist es möglich, nach mindestens fünf bzw. sieben Jahren Berufserfahrung im entsprechenden Beruf nach einem Fachgespräch zum Zugang zugelassen zu werden, auch wenn man bisher keine entsprechende Berufsausbildung genossen hat. In Bayern gibt es Fachakademien, die inhaltlich den Fachschulen gleichgestellt sind. Die Bildungsgänge der Fachschule werden in Vollzeitform (Dauer: zwei Jahre) oder Teilzeitform (Dauer: drei bis vier Jahre) durchgeführt und führen zu einem staatlichen Abschluss nach Landesrecht. Nicht zu den Fachschulen gehören die Berufsfachschulen, für die andere Zugangsvoraussetzungen gelten und die auch andere Abschlüsse vergeben. Nach der "Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen" ISCED (International Standard Classification of Education) sind die Fachschulen, die Fachakademien in Bayern sowie zwei- und dreijährige Schulen des Gesundheitswesens dem tertiären Bildungsbereich zuzurechnen. In Deutschland zählen sie zum postsekundären Bereich. Bei staatlich anerkannten Abschlüssen handelt es sich meistens um eine Erstausbildung und bei staatlich geprüften um Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann an einer Fachschule die Fachhochschulreife erworben werden.
Für die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Fachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft gelten die Bestimmungen der Länder. Die Bildungsgänge an der Fachschule sind einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz geregelt.[1]
In Deutschland unterstehen die Fachschulen dem im jeweiligen Bundesland zuständigen Kultusministerium; so erklären sich die unterschiedlichen Bezeichnungen der Fachschulen-Besucher (z. B. Schüler in Baden-Württemberg und Studenten in Hessen).
Fachrichtungen und Abschlüsse (Auswahl)
* Agrarwirtschaft:
o Staatlich geprüfter Wirtschafter
* Gestaltung:
o Staatlich geprüfter Gestalter
* Technik:
o Staatlich geprüfter Techniker
* Wirtschaft:
o Staatlich geprüfter Betriebswirt
* Sozialwesen:
o Staatlich anerkannter Erzieher
o Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
o Staatlich anerkannter Heilpädagoge
o Geprüfte Fachkraft Gerontopsychiatrie (in Baden-Württemberg)
o Geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflegeeinheit (in Baden-Württemberg; löst Stationsleitung-Weiterbildung ab)
Die technische Fachschule in Österreich
Technische Fachschulen sind ein Bestandteil der berufsbildenden mittleren Schulen. Besuchsberechtigt sind alle, die mindestens einen Pflichtschulabschluss nachweisen können. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel vier Jahre, wobei die praktischen Fähigkeiten artverwandter Lehrberufe und theoretische Kenntnisse auf mittlerem Bildungsniveau (Werkmeister, Techniker) vermittelt werden.
Der Abschluss der Fachschulen ersetzt in der Regel einige Berufslehren (artverwandt) und Gewerbebefugnisse, im Abschlussjahr wird eine Technikerarbeit verfasst und eine Abschlussprüfung abgelegt.
Nach Abschluss der Fachschule kann man sich über den dreijährigen Aufbaulehrgang an einer höheren technischen Lehranstalt zum Ingenieur weiterqualifizieren. Über die Möglichkeit der Berufsreifeprüfung kann man auch die Hochschulberechtigung erwerben und an Fachhochschulen oder Universitäten studieren.