Geschichte der Sonderschulen für gehörlose und schwerhörige Kinder
Die Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig, Förderzentrum Samuel Heinicke wurde 1778 als erste Gehörlosenschule Deutschlands durch Samuel Heinicke gegründet.
Siehe auch: Gehörlosigkeit
Geschichte der Hilfsschule bzw. Sonderschule für Lernbehinderte
Bereits 1835 wurde in Chemnitz die Notschule gegründet. Sie war für Schüler mit mangelndem Wissen für die Konfirmation gedacht. In Halle (Saale) richtete ein Rektor 1859 eine Nachhilfeklasse für "nicht vollsinnige Kinder" ein. Im weiteren Verlauf besuchten die Notschule vor allem lernschwache Schüler. Heinrich Ernst Stötzner (1832 - 1910) gründete 1881 eine der ersten Hilfsschulen Deutschlands, im gleichen Jahr richtete Heinrich Kielhorn in Braunschweig eine Hilfsklasse ein. Andere entstanden in Wuppertal-Elberfeld, und Leipzig. Mit seiner Schrift "Schulen für schwachbefähigte Kinder" ruft Stötzner de facto die Hilfsschulen ins Leben. Stötzner propagiert darin eine eigenständige Schule für Kinder, die er als "die letzten in der Classe" beschreibt. Der Besuch der Hilfsschulen war den Kindern vorbehalten, denen eine geringe kognitive Begabung attestiert wurde, nicht jedoch den "Blödsinnigen", für die angenommen wurde, dass sie nicht "schulbildungsfähig" seien. In einem Referat zur Heilpädagogischen Woche in Berlin verwendete Eduard Spranger erstmals die Bezeichnung Sonderschule.
Nach der Machtergreifung Hitlers wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft gesetzt. Das Gesetz enthielt einen ausdrücklichen Hinweis auf die Hilfsschüler. Dadurch veränderte sich das Ziel der Hilfsschulen massiv: Zur Unterstützung der "Erb- und Rassenpflege" und besonders zur Entlastung der Volksschulen wurden Kinder in den Hilfsschulen zur Beobachtung eingewiesen. Die Hilfsschule als Institution war dadurch nicht gefährdet, wohl aber die Schüler selbst zum Beispiel durch häufige Zwangssterilisation.
Die Nachkriegszeit brachte für die Hilfsschulen keine entscheidenden Veränderungen. Vielmehr wurde an die bereits in der Weimarer Republik bestehenden Systeme angeknüpft.
Erst in den 1950er und 1960er Jahren folgte der Aufbau des Sonderschulwesens in Deutschland. 1955 wird der "Verband deutscher Hilfsschulen" in "Verband deutscher Sonderschulen" umbenannt. Als neue Bezeichnung der Schülerschaft setzt sich Lernbehinderte durch. Die Konferenz der Kultusminister verwendet diesen Begriff 1960 in einem Gutachten zur Neuordnung des Sonderschulwesens. Die Umbenennung der Hilfsschule zur "Sonderschule für Lernbehinderte" setzt sich zuerst in Hessen, später im ganzen Bundesgebiet durch.