Man unterscheidet folgende Schultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können:
- Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Sonderschule für Blinde
- Sonderschule für Sehbehinderte
- Sonderschule für Geistigbehinderte
- Sonderschule für Gehörlose
- Sonderschule für Schwerhörige
- Sonderschule für Körperbehinderte
- Sonderschule für Lernbehinderte
- Sonderschule für Sprachbehinderte
- Sonderschule für Verhaltensgestörte/Verhaltensauffällige/Erziehungsschwierige/Erziehungshilfe
- Sonderschule für Taubblinde
- Förderschule für Erziehungshilfe
- Schule für Kranke bzw. Kinder in längerer Krankenhausbehandlung
- Förderschulen für Hochbegabung
Die Sonderschulen für blinde und sehbehinderte Kinder und die Sonderschulen für gehörlose und schwerhörige Kinder (zusammengefasst als Schule für Hörgeschädigte) befinden sich oft unter einem Dach.
Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen an Sonderschulen für hörgeschädigte Kinder
Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen dienen der Beratung von Eltern hinsichtlich einer vermuteten oder diagnostizierten Hörschädigung bei ihrem Kind. Auf Wunsch kann bis zur Einschulung eine Frühförderung durchgeführt werden.
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