Grundlage für die Aufnahme beziehungsweise Überweisung eines Kindes in eine Sonderschule ist die Feststellung eines spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarfs nach einem von den Bundesländern gesetzlich geregelten Verfahren. Der Förderbedarf orientiert sich an Art und Umfang der Behinderung. Diesem Förderbedarf kann grundsätzlich in einer Sonderschule oder auch durch Integration in einer allgemeinen Schule entsprochen werden. In einigen Bundesländern gibt es ein weitgehendes Wahlrecht der Eltern behinderter Kinder zwischen beiden Formen. Einer häufig qualitativ und quantitativ besseren technischen und pädagogischen Ausstattung der Sonderschulen steht die Möglichkeit einer besseren gesellschaftlich-sozialen Integration des Kindes in einer allgemeinen Schule gegenüber.
Um zusätzliche Kosten bei der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule zu reduzieren und pädagogisches Know-how zu bündeln, sind so genannte Integrationsschulen entstanden; das sind Schulen, in denen in mehreren Klassen häufig auch zwei oder drei Kinder mit Behinderung am Unterricht teilnehmen.