Fachrichtungen
Nach den Fachprofilen unterscheidet man traditionell das
Häufig sind das mathematisch-naturwissenschaftliche und neusprachliche Profil kombiniert. In manchen Bundesländern (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen) ist diese Unterteilung offiziell aufgehoben und lebt höchstens insoweit fort, als einige Traditionsschulen im Rahmen der allgemeinverbindlichen Regelungen ein eigenes Profil pflegen, zum Beispiel nur Latein als erste Fremdsprache anbieten. In anderen Bundesländern werden die Fachprofile durch unterschiedliche Stundentafeln mit Leben gefüllt. In Bayern sind Humanistisches und Neusprachliches Gymnasium zum Sprachlichen Gymnasium zusammengefasst.
Spezielle Profile haben das
sowie
Im Gegensatz zum Unterricht in den Gymnasien sind die Fachoberschule mit dem Abschluss der Fachhochschulreife und die Berufsoberschule mit dem Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife praxisnäher und stärker berufsbezogen.
Gliederung
Der gymnasiale Bildungsgang gliedert sich nach dem klassischen Modell (G9) in
Mit der Einführung des achtjährigen gymnasialen Ausbildungsganges (G8) in allen Bundesländern ändert sich in mehreren Ländern die Gliederung in
Die Klassen 5–6 haben in manchen Bundesländern als Orientierungsstufe einen Sonderstatus, der den Wechsel zwischen verschiedenen Schulformen erleichtern soll. Da aber beim Modell "G8" die zweite Fremdsprache am Gymnasium bereits in der Klassenstufe 6 einsetzt, wird dieser Wechsel zukünftig nicht mehr hin zum Gymnasium funktionieren.
Nach überwiegender Nomenklatur gliedert sich die Sekundarstufe ? in
In Österreich unterscheidet man ebenfalls nur Unterstufe (5–8) und Oberstufe (9–12). In Hessen dagegen heißen in offiziellen Texten die Klassen 5–10 Mittelstufe, da der Begriff Unterstufe als deutsche Übersetzung von "Primarstufe" angesehen wird. In Hamburg erstreckt sich die Unterstufe traditionell auf die 5. und 6. Klasse, daran schließt sich die Mittelstufe an.
Wer die 10. Klasse (bzw. 9. bei G8) des Gymnasiums erfolgreich abschließt, erwirbt in einigen Bundesländern neben der Berechtigung zum Besuch der Oberstufe (Oberstufenreife) auch den mittleren Schulabschluss der Realschule (Mittlere Reife) ohne weitere Abschlussprüfung, in anderen Bundesländern muss dafür eine Externenprüfung an einer Realschule abgelegt werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wird in Nordrhein-Westfalen am Ende der Mittelstufe eine zentrale Abschlussprüfung stattfinden mit schriftlichen Prüfungen in allen Hauptfächern.
Die Sekundarstufe ? bildet die gymnasiale Oberstufe; sie ist häufig als Kurssystem ausgestaltet.
Die Oberstufe enthält neben der 11. Klasse auch die Kollegstufe, in der die Schüler ihre Schwerpunkte auf ein Haupt- und ein Nebenfach legen können. Diese beiden Fächer werden auch mit besonderem Augenmerk in der Abiturprüfung abgefragt. Hauptvorteil der Schwerpunktsetzung ist für die meisten Schüler die Abwahl einer Fremdsprache oder einer Naturwissenschaft. In Rheinland-Pfalz nennt man die Oberstufe Mainzer Studien-Stufe, in der als Besonderheit die Leistungskurse schon ab Klasse 11 beginnen und ab 11/2 ins Abitur eingehen. Es gibt hier drei Leistungskurse von denen einer zum Abitur hin auf Grundkurs abgestuft wird.
Bezeichnungen der Jahrgangsstufen
An den deutschen Gymnasien wurden traditionell die Jahrgangsstufen 5 bis 13 (bzw. 12) des Gymnasiums mit absteigenden lateinischen Zahlwörtern bezeichnet, wobei von der Abschlussklasse aus gezählt wurde.
Zulassung
In den meisten Bundesländern entscheiden die Eltern über den Besuch der weiterführenden Schule. Selten wird die Grundschulempfehlung verpflichtend gemacht, was vor dem Hintergrund der Ergebnisse der IGLU-Studie auch wenig sinnvoll wäre: Ca. die Hälfte der Empfehlungen bilden sich in den späteren Abschlüssen nicht ab. Eltern entscheiden sich häufig gegen die Grundschulempfehlung (30 % senden ihre Kinder an eine höheren Schulform, 15 % auf eine niedrigere Schulform). Eltern, die sich gegen die Empfehlung richten, haben meist recht (siehe Gutachten des DIPF zur Oriertierungsstufe in Niedersachsen sowie die Zahlen aus den Gesamtschulen). Aber selbst wenn sich die Eltern an die Empfehlung halten, ist der zukünftige Lernweg nicht gesichert, was an den Zahlen zur Abschulung und zum Sitzenbleiben deutlich wird.
Wissenswertes
Gymnasiallehrer werden in Österreich (bis 1918 auch im Deutschen Reich) meist mit "Professor" angeredet, obwohl diese Bezeichnung streng genommen pragmatisierten (verbeamteten) Lehrern vorbehalten ist. Diese Anrede war lange noch auch in Bayern üblich ("Klassprofessor"), ist aber nach 1968 allmählich untergegangen.