Abitur

Das Abitur (von lateinisch abire = davongehen; daraus neulateinisch abiturire = abgehen werden, abituriens = Abiturient, abiturium = Abitur) bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den höchsten erreichbaren Schulabschluss. Das Abitur bezeichnet die Hochschulreife bzw. die erworbene Reife und Befähigung (Reifezeugnis, Abiturzeugnis) zu einem Studium an einer Hochschule bzw. Universität.

In anderen Staaten oder Regionen des deutschen Sprachraums, wie Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Südtirol, usw. und vielen anderen mitteleuropäischen Ländern, wie Tschechien, Slowenien, Kroatien, usw. wird das Abitur beziehungsweise der höchste allgemeinbildende Schulabschluss als Matura bezeichnet.

Zu unterscheiden ist das Abitur als Allgemeine Hochschulreife (uneingeschränkte Studienberechtigung) vom Abitur als Fachgebundene Hochschulreife (eingeschränkte Studienberechtigung für bestimmte Fächer).

Als Fachabitur wird seit dem Schuljahr 2006/07 offiziell die Fachhochschulreife bezeichnet für die erworbene Reife und Befähigung zu einem Studium an einer Fachhochschule beziehungsweise einem vergleichbaren Studium an einer anderen Hochschule. In der Schweiz wird dieser zweithöchste schulische Bildungsabschluß als Berufsmatura bezeichnet. Umgangssprachlich steht das Fachabitur in einigen Gegenden auch für die ”fachgebundene Hochschulreife”.

Dem Abitur voraus geht eine Reifeprüfung. Diese wird auf Grund der Kulturhoheit der Bundesländer durch Landesrecht geregelt und bundesweit als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.