In den "Abitur- oder Reifeprüfungen" werden die in der Oberstufe erworbenen Kompetenzen in ausgewählten vier oder fünf Fächern geprüft. Die Prüfungsnoten fließen in die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses mit ein.
Die Abiturprüfungen erfolgen schriftlich und mündlich, das Verfahren unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland deutlich.
In 14 von 16 Bundesländern wird in den schriftlichen Prüfungen überwiegend ein so genanntes Zentralabitur abgelegt. Schleswig-Holstein will das Zentralabitur 2008 einführen, einzig Rheinland-Pfalz will das bisherige dezentrale Abitur beibehalten.
Die schriftlichen Abiturklausuren werden von einem Erst- und einem Zweitkorrektor bewertet. Das Verfahren zur Festlegung der schriftlichen Endnote unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern.
In welchen und wie vielen Fächern eine mündliche Prüfung abgelegt werden muss, ist ebenso unterschiedlich geregelt. Mindestens eine mündliche Prüfung ist obligatorisch. Auf Wunsch des Schülers kann teilweise in einzelnen Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden, wenn er auf eine Verbesserung hofft. Die mündliche Prüfung wird von einer Prüfungskommission, bestehend aus drei Lehrern, abgenommen. In Privatschulen kann ein staatlicher Beauftragter den Vorsitz der Prüfung übernehmen oder der Prüfung beiwohnen.
Besondere Lernleistungen, beispielsweise die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb, Seminarkurs oder eine Facharbeit (Jahresarbeit) werden bisher oft in die jeweilige Fachabschlussnote mit einbezogen. Sie können seit 2006 auch das vierte oder fünfte Prüfungsfach ersetzen.