Geschichte des Abiturs

Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen die Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abiturreglement von 1788, die der Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz gegen kirchlichen Widerstand durchsetzte. Wilhelm von Humboldt und Johann Wilhelm Süvern versuchten die Vereinheitlichung einer verbindlichen Reifeprüfung (Direktive von 1812, mit Prüfungen in beiden alten Sprachen, Deutsch, Mathematik und den "historischen Fächern" sowie Französisch und Naturlehre), diese konnte in Preußen jedoch noch bis 1834 durch Eingangsprüfungen der Universitäten umgangen werden. Diese Möglichkeit nutzten vor allem Heranwachsende aus vermögenden Kreisen. Am 25. Juni 1834 genehmigte dann der preußische König Friedrich Wilhelm IV. mit allerhöchster Kabinettsordre ein Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler. Danach musste sich "jeder Schüler … vor seinem Abgange zur Universität, er mag eine inländische oder auswärtige Universität besuchen wollen, einer Maturitätsprüfung unterwerfen". Zweck dieser Prüfung war, "auszumitteln, ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, welcher erforderlich ist, um sich mit Nutzen und Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können." (vgl. zum Beispiel Amtsbl. d. Königl. Preuß. Regierung zu Arnsberg 1834, S. 284–304)