Wege zum Abitur

Allgemeinbildende Schulen

Gymnasium und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe bereiten in Deutschland mit ihrer dreijährigen Oberstufe auf das Abitur vor. Die gesamte Schulzeit bis zum Abitur beträgt 12 oder 13 Jahre: Primarstufe Klasse 1 – 4, Sekundarstufe I Klasse 5 -10 und Sekundarstufe II Jahrgangsstufe 10 – 12 oder 11 – 13. Wenn die Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Jahre verkürzt wird, gilt die 10. Klasse zugleich als erstes Jahr der gymnasialen Oberstufe.

Berufliche Gymnasien und Berufskollegs

Das Abitur kann auch an Beruflichen Gymnasien (z.B. Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium, Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, in manchen Bundesländern auch Fachgymnasium genannt) bzw. Berufskollegs mit gymnasialer Oberstufe (Höhere Berufsfachschule) erworben werden. Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule oder die Berufsoberschule führt ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife; ohne eine zweite Fremdsprache wird die Fachgebundene Hochschulreife verliehen.

Zweiter Bildungsweg

Staatliche und private Schulen bieten Lehrgänge des so genannten Zweiten Bildungsweges an, die über sämtliche Schulabschlüsse bis zum Abitur führen.

Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder gleichgesetzten Tätigkeiten und Zeiten erhalten nach abgeschlossenem Abendgymnasium, entsprechenden Kollegschulzeiten, in einigen Regionen auch an Volkshochschulen, das Abitur.

Abitur online

In diesem Zusammenhang wird in einigen Bundesländern an ausgesuchten Schulen das so genannte "Abitur online" angeboten. Bei dieser Art der Lehrstoffvermittlung besucht der Schüler nur an zwei Abenden die Schule und wird an den übrigen Abenden per Internet (online) unterrichtet. Tagsüber geht er seinen üblichen beruflichen Tätigkeiten nach.

Am Ketteler-Abendgymnasium in Mainz kann das Abitur mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 auch im Online-Unterricht erworben werden. Der Schulversuch ist zunächst auf drei Jahre angelegt.

Privatschulen

Waldorfschulen führen in zwölf Schuljahren zu einem eigenen Abschluss, dem Waldorfschulabschluss, mit starkem Gewicht auf künstlerischen Fächern und sozialen Kompetenzen. Der Waldorfabschluss kann als gleichwertig mit einem staatlichen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss anerkannt werden. Auf das Abitur bereiten die Waldorfschulen in einem zusätzlichen 13. Schuljahr vor, dieses wird dann, dem staatlichen Abitur gleichgehend in 8 Fächern unter Aufsicht einer Staatsschule abgelegt. Auf das Fachabitur (Fachhochschulreife) wird in der 12. Klasse vorbereitet, wobei dann der künstlerische Abschluss wegfällt; an einigen Waldorfschulen kann dies mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf verbunden werden. So ist es nicht selten der Fall, das Waldorfschüler die Schule nach nur 14 Schuljahren mit einem abgeschlossenen Lehrberuf (z.B. Schlosser oder Schreiner) sowie einem staatlichen Abitur verlassen.

Private Schulen mit einem Oberstufenzweig bereiten ebenfalls – in Tages- oder Abendform – auf das Abitur vor, das dann allerdings erst nach einer externen staatlichen Prüfung (so genannte "Nichtschülerabiturprüfung", "Schulfremdenreifeprüfung" oder auch "Schulfremdenprüfung") zuerkannt wird. Die meisten Privatschulen, besonders die zahlreichen kirchlichen, sind nicht nur staatlich zugelassen, sondern auch staatlich anerkannt, so dass es möglich ist, die Hochschulreife regulär im Rahmen interner Prüfungen zu erlangen.

Weiterhin ist es möglich, sich nach selbst organisierter Vorbereitung für eine "Nichtschülerprüfung" anzumelden, um das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife zu erwerben (s.u).

Fernlehrgänge

Auch Fernschulen (wie zum Beispiel ILS, SGD oder HAF) bereiten in ca. 30 bis 42 Monaten – je nach Vorkenntnissen – auf die staatliche Externenprüfung zum Abitur vor. Dieser Weg wird vor allem von Erwachsenen genutzt, die parallel zu ihrem Berufsalltag ihr Abitur nachholen möchten.

Hochschulabschluss

Mit einem Hochschulabschluss (zum Beispiel Universität oder an einer Fachhochschule) wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, wenn das Studium zuvor lediglich mit einem Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife aufgenommen wurde.

Rechtsgrundlage für die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife nach erfolgreichen Besuch einer Fachhochschule (zum Beispiel durch Diplomierung) ist in den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt (zum Beispiel § 10 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz, Art. 43 Abs. 3 S. 2 Bayerisches Hochschulgesetz).

Mit Ablegung des Vordiploms an einer Fachhochschule wird in einigen Bundesländern für Inhaber der Fachhochschulreife die Fachgebundene Hochschulreife kraft Gesetzes zuerkannt (vgl. Hessische Hochschulgesetz § 63 Abs. 3 Satz 2). Dies gilt aber nicht in allen Bundesländern. Je nach Bundesland unterscheidet sich auch die Anzahl der mit dieser fachgebundenen Hochschulreife möglichen Studienfächer.

Nichtschülerprüfung

Bei einer "Nichtschülerprüfung", auch "Nichtschülerabitur", "Fremdenprüfung" oder "Außerschulisches Abitur" genannt, kann man sein Abitur außerhalb der Schule (extern) erwerben. Dabei muss man sich autodidaktisch oder mit Hilfe externer Anbieter, etwa einer Fernschule, vorbereiten und nur zu den Prüfungen erscheinen.

Da die Abiturprüfung extern abgelegt wird, ist diese Prüfung, im Vergleich zu einem normalen Abitur, erheblich schwieriger. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel werden die Nichtschüler in acht Fächern geprüft – davon vier schriftlich und vier mündlich. Erfahrungsgemäß sind die Nichtschülerabiturienten nicht in der Lage, mit normalen Abiturienten bei NC-Verfahren zu konkurrieren.