Ablauf am Beispiel Baden-Württemberg (Zentralabitur)

Beim Zentralabitur werden landesweit ausgewählte Lehrer (die zum betreffenden Termin meist keinen eigenen Kurs auf das Abitur vorbereiten) aufgefordert, Abituraufgaben vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt eine Kommission aus. In einem mehrstufigen Verfahren werden die Aufgaben überprüft und wenn nötig umformuliert.

In Baden-Württemberg wird manchmal die Auswahl der aufgabenstellenden Lehrer auch folgendermaßen durchgeführt: Die vier Regierungspräsidien beziehungsweise die jeweiligen Referate für Schule und Bildung werden angewiesen, Aufgaben zu stellen. Diese fordern bei den Schulen nach einem ihnen eigenen Verfahren Aufgabenvorschläge an. Die ausgewählte Schule bestimmt einen Lehrer, der die Aufgaben ausarbeitet. Dabei wird versucht, jedes Jahr andere Lehrer zu bestimmen. Es kann vorkommen, dass Lehrer Aufgaben stellen, die selbst einen Kurs auf das Abitur vorbereiten. Dies gilt besonders für Fächer, die wenig verbreitet sind. Beispiel: Informationstechnik im Technischen Gymnasium.

Die Prüfungsaufgaben des Zentralabiturs kommen somit unter Mitwirkung einer beträchtlichen Anzahl erfahrener Pädagogen zustande, wobei das entscheidende Personal im Laufe der Jahre nur langsam erneuert wird. Diese personelle Kontinuität garantiert weitgehende Kontinuität in Art und Schwierigkeit der Aufgaben. Andererseits kann die Kultusbürokratie durch überraschende Teilaufgaben durchaus auch einmal Impulse für die Neuausrichtung des Unterrichts setzen, und dies wesentlich effizienter als durch Lehrplanänderungen [Stumpf 1993].

Wo kein Zentralabitur durchgeführt wird, muss jeder Lehrer, der einen Kurs auf das Abitur vorbereitet hat, mehrere Abiturvorschläge ausarbeiten, die von der Schulaufsichtsbehörde kontrolliert werden.

Die Korrektur erfolgt in Baden-Württemberg in drei Durchgängen. Die Erstkorrektur findet durch die Fachlehrkraft anhand des vorgegebenen Lösungshinweises statt, wobei auch, wieder nach Fächern verschieden, die Punkteverteilung vorgegeben ist. Die Arbeiten werden von der Schulleitung kodiert und damit anonymisiert. Die Oberschulämter verteilen dann die Arbeiten anonym zur Zweitkorrektur an jeweils andere Schulen. Erst- und Zweitkorrektor vermerken ihre Punkte nicht in den Arbeiten, sondern auf einem gesonderten Formular, wobei der Zweitkorrektor die Punkteverteilung und Gesamtpunktzahl des Erstkorrektors nicht erfährt. Die Klausuren gehen an die Oberschulämter zurück und von dort an anonyme Drittkorrektoren, in der Regel Fachberater bzw. Fachabteilungsleiter (A 15). Diese erhalten auch die Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur. Sie legen schließlich die Noten endgültig fest, wobei sie sich nur zwischen den Noten der Erst- und Zweitkorrektur bewegen dürfen. Zwischen den Korrektoren der drei Durchgänge gibt es keinerlei Kommunikation. Der Erstkorrektor erfährt vor der mündlichen Abiturprüfung das Endergebnis, jedoch keinerlei Hinweise, worauf eventuelle Abweichungen von seiner Note beruhen.