Die Matura in Österreich

Die Matura wird im österreichischem Bildungssystem je nach Schultyp in der 12. oder 13. Schulstufe abgelegt. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) schließen im 12. Schuljahr ab; Berufsbildende höhere Schulen (BHS) im 13. Schuljahr.

"Matura” ist die umgangssprachliche Bezeichnung und "Reifeprüfung" die offizielle Version.

Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die ein Maturant zuletzt besucht hat. Für Personen, die keine Mittelschule besucht haben, gibt es die Möglichkeit einer Externistenmatura oder Berufsreifeprüfung. Dabei wird die Prüfung nicht mit gleichen Aufgaben für alle Schüler eines Jahrgangs durchgeführt. Die Aufgaben für die Klausuren sind lediglich für eine Schulklasse einheitlich, diejenigen für die mündlichen Prüfungen unterscheiden sich von Prüfling zu Prüfling. Jeder Lehrer kann die Fragen nach den Schwerpunkten seines Unterrichts stellen. Die Matura steht somit im Gegensatz zu einem Zentralabitur in manchen deutschen Bundesländern oder dem französischen Baccalauréat.

Zwar müssen die Prüfungsfragen beim Landesschulrat, in Wien beim Stadtschulrat, oder beim Fachinspektor eingereicht werden, trotzdem kann die Matura von Schule zu Schule und sogar innerhalb einer Schule von Klasse zu Klasse ein anderes Niveau haben. Allerdings muss die Benotung der schriftlichen Prüfung vom Landesschulrat bestätigt werden. Die mündliche Prüfung findet vor einer Kommission statt, in welcher auch Lehrer aus anderen Schulen beteiligt sind.

Bei der mündlichen kommissionellen Prüfung bekommt jeder Kandidat pro Fach zwei Kernstoff-Fragen aus dem Lehrstoff der Oberstufe, aus denen er eine auswählen darf, und eine Spezialfrage zu seinem im Voraus gewählten Spezialgebiet. Das Spezialgebiet kann von den Schülern in Absprache mit den Lehrern selbst gewählt werden und muss ein Thema behandeln, das im Kernstoff nicht enthalten ist.

AHS-Matura

In allgemein bildenden höheren Schulen besteht die Reifeprüfung (Matura) aus 3 bis 4 schriftlichen Prüfungen zu je 4 bis 5 (Sprachen sind meistens 5-stündig; Mathematik 4-stündig) Stunden und 3 bis 7 mündlichen Prüfungen zu je 15 bis 25 Minuten plus zusätzlicher Vorbereitungszeit. Die schriftlichen Prüfungen werden meist im Laufe einer Woche im Mai abgelegt. Die mündlichen Prüfungen folgen etwa einen Monat später und sind für jeden Maturanten auf einen halben bzw. ganzen Tag verteilt (je nach Anzahl der Prüfungen).

Im Rahmen der Matura haben Kandidaten die Möglichkeit, bis Anfang Februar des Antrittsjahres eine Fachbereichsarbeit anzufertigen. Dies ist eine kurze wissenschaftliche Arbeit - vergleichbar mit einer kurzen Seminararbeit. Wird die Fachbereichsarbeit angenommen, so reduziert sich die Anzahl der Prüfungen auf je 3 schriftliche Arbeiten und 3 mündliche Prüfungen.

Schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie in einer (lebenden oder toten) Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte Endprüfung kann in einer weiteren Fremdsprache, Informatik, Darstellender Geometrie, Biologie oder Physik abgelegt werden, sofern in diesen Fächern spätestens ab der 11. Schulstufe Schularbeiten geschrieben wurden.

Für die mündlichen Prüfungen sind die Schulfächer in mehrere Gruppen unterteilt:

  • Gruppe A: Religion, Ethik (an Schulen, die an diesem Schulversuch teilnehmen), Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Psychologie und Philosophie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung
  • Gruppe B: Fremdsprachen
  • Gruppe C: Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Darstellende Geometrie, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Informatik

Für die mündliche Prüfung muss zumindest ein Gegenstand aus Gruppe B gewählt werden. Welche weiteren Gegenstände gewählt werden müssen, hängt von der Art der AHS ab. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.

Kandidaten, die eine Fachbereichsarbeit verfasst haben, müssen in jenem Fach, dem die Arbeit zugeordnet ist, zur mündlichen Prüfung antreten; zusätzlich müssen sie sich jedoch im Rahmen dieser Prüfung einem Prüfungsgespräch über ihre Arbeit stellen und diese präsentieren.

Wenn ein Kandidat keine Fachbereichsarbeit geschrieben hat, muss er im Verlauf seiner mündlichen Matura auch eine vertiefende, eine fächerübergreifende oder eine ergänzende Prüfung ablegen.

Unabhängig davon, welche dieser Varianten der Schüler wählt, bekommt er zwei Fragen, von denen er sich eine aussuchen darf; zusätzlich erhält er eine Frage aus einem von ihm zuvor im Einverständnis mit dem Prüfer gewählten Spezialgebiet, das eine Ergänzung zum Kernstoff darstellen muss.

Die vertiefende Matura ist nur in einem Fach möglich, das der Schüler im Laufe der Oberstufe als Wahlpflichtfach gewählt hat. Hierbei bekommt er in diesem Fach zusätzlich zu den beiden Kernstofffragen und der Spezialfrage zwei Fragen zu Stoffgebieten, die im Wahlpflichtfach durchgenommen wurden.

Bei der fächerübergreifenden Matura werden zwei beliebige Prüfungsfächer verbunden. Zusätzlich zu den Kernstoff- und Spezialfragen in beiden Fächern bekommt der Kandidat zwei Fragen - eine davon ist zu beantworten - die thematisch in beide Fächer passen und bei deren Beantwortung er auch auf beide Fächer eingehen muss. Als Prüfer fungieren dabei die Professoren beider Fächer.

Die ergänzende Prüfung wird in einem beliebigen Fach in Verbindung mit einer Sprache oder mit Informatik abgehalten, wobei diese Sprache bzw. Informatik nicht zwangsläufig als Maturafach gewählt werden muss. Der Schüler muss dabei zusätzlich zur Kernstoff- und Spezialfrage eine Kernstofffrage in der gewählten Sprache beantworten.

BHS-Matura

Über 60 % der österreichischen Maturanten legen ihre Abschlussprüfung ("Reife- und Diplomprüfung”) an einer der zahlreichen "Berufsbildenden Höheren Schulen" ab, die in 5 Schuljahren nach der Pflichtschule neben der Matura auch noch eine Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss vermitteln. Je nach Schultyp (Fachrichtung) gelten dafür unterschiedliche Richtlinien. Nach einigen Jahren praktischer Berufsarbeit dürfen die Absolventen der technischen und landwirtschaftlichen BHS (vgl. Höhere Technische Lehranstalt) die österreichische Standesbezeichnung Ingenieur (auf Antrag beim zuständigen Ministerium) führen. Obwohl die BHS nur eine Sekundarschule ist - also keine Hochschule, wird das Abschlusszeugnis europaweit im Sinne der EU-Richtlinie 92/51 EWG, Anhang D, als Diplom (vergleichbar "staatlich geprüfter Techniker" in anderen Ländern) anerkannt. Mit ihrem Abschlusszeugnis können die Absolventen auch sofort an einer Hochschule ein Studium aufnehmen.

Das Maturazeugnis

Das Maturazeugnis enthält lediglich die Noten der Klausurarbeiten und der mündlichen Prüfungen. Die Benotung erfolgt durch Noten von 1 (Sehr gut) bis 5 (Nicht genügend). Zusätzlich enthält es eine Zusammenfassung der Leistungen:

  • Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 1,5 und nur Sehr gut bis Befriedigend (3) als Teilnoten.
  • Mit gutem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 2,0 und nur Sehr gut bis Befriedigend (3) als Teilnoten
  • Bestanden
  • Nicht bestanden: Bei einer oder mehreren mit Nicht genügend beurteilten Teilprüfungen.

Schüler, die die Matura beim ersten Mal nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, zu den Nebenterminen im September / Oktober und Januar / Februar bzw. im kommenden Schuljahr die Reifeprüfung zu wiederholen.

Berufsreifeprüfung

Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein weiterer Schritt dazu. 2000 gab es eine Novelle, wodurch nun auch Berufsgruppen, denen die BRP bislang verwehrt blieb, der Zugang zur BRP möglich ist.

Sie berechtigt zu einem Studium an Hochschulen, Akademien und Kollegs. Außerdem erfüllt die bestandene Berufsreifeprüfung die Eingangsvoraussetzung für eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst beim Bund.

Damit eröffnen sich für Absolventen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens 3-jährigen Mittelschulen, von beruflichen Schulen, wie für Gesundheits- und Krankenpflege oder für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.

Umfang

  • Deutsch: 5-stündige (5 mal 60 Minuten = keine Schulstunde von etwa 50 Minuten) schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
  • Mathematik: 4-stündige (4 mal 60 Minuten) schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
  • Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule, in der Regel "Englisch"
  • Fachbereich: 5-stündige Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Lehrpläne

Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung können abgelegt werden nach dem Lehrplan einer:

Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ausgenommen der Fachbereich

  • Handelsakademie (HAK)
  • Höheren technischen Lehranstalt (HTL)
  • sonstigen Form der berufsbildenden höheren Schule (zum Beispiel HBLA, ...)
  • B-Matura

Nicht eine Reifeprüfung im eigentlichen Sinn ist die sogenannte B-Matura. Als solche wird die Beamtenaufstiegsprüfung im Öffentlichen Dienst bezeichnet. Sie erlaubt Beamten, Positionen mit höherem Gehalts- und Hierarchieniveau auch ohne Matura zu erreichen, die normalerweise Maturanten vorbehalten sind. Sie berechtigt aber nicht zu einem Hochschulstudium.