Volksschule

Der Begriff Volksschule ist historisch mit dem Gedanken einer Bildungseinrichtung für das Volk verbunden.

In der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete die Volksschule bis etwa 1968 eine Schulform, in der man in der Regel nach acht Schuljahren den sogenannten Volksschulabschluss erwarb.

Nach der Bildungsreform 1964-68 wurden die Volksschulen aufgelöst, an ihre Stelle trat die vierjährige bzw. sechsjährige Grundschule (Primarstufe). Anschließend müssen die Schüler nach dieser "Grundschulzeit" eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I besuchen. Die neu gebildeten Hauptschulen als Nachfolgeeinrichtung der Volksschule oder (wie vor 1968 auch schon) andere weiterführende Schulen bieten seit diesem Zeitpunkt diese Möglichkeit an.

Der Begriff Volksschule existiert aber auch noch nach 1968 - er wird zumeist für Schulen verwendet, die Grund- und Hauptschule unter einem Dach vereinen (oft aber auch für reine Grundschulen). Außerdem wird in Bayern das Schulwesen an Grund- und Hauptschulen unter anderem durch die Bayerische Volksschulordnung (VSO) geregelt, die unter anderem besagt, dass einzuschulende Kinder volksschulpflichtig werden.