Waldorfschulen im deutschen Rechtsrahmen
Waldorfschulen sind öffentliche, allgemeinbildende Schulen in freier Elternträgerschaft im Rahmen der Schulgesetzgebung der Bundesländer auf der Grundlage des Grundgesetzartikels 7 (Schulwesen)[7]. Die Anerkennung der Waldorfschulen als Ersatzschulen führt unter anderem zu staatlichen Zuschüssen bis zu einer Höhe von etwa 90 % der benötigten Finanzen.
Ergänzend wird zur Finanzierung Schulgeld von den Eltern erhoben, das meist einkommensabhängig gestaffelt ist. Dem Grundgesetz entsprechend soll damit verhindert werden, dass ein Kind eine bestimmte Schule aus finanziellen Gründen nicht besuchen kann (siehe Sonderungsverbot). Trotzdem stellen Waldorfschüler und deren Eltern keinen repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft dar, so findet man einer 2006 durchgeführten Studie des KFN zufolge nur selten Kinder aus der Unterschicht an einer Waldorfschule.
Im Jahr 2002 betrug das monatlich zu leistende Schulgeld nach Angaben des Bundes der Freien Waldorfschulen durchschnittlich 125 Euro.
Schulabschluss
Klassenraum in der Unterstufe
Klassenraum in der Unterstufe
Die Regelschulzeit beträgt an Waldorfschulen zwölf Jahre, unabhängig von dem individuell angestrebten staatlichen Schulabschluss. Am Ende steht der Waldorfschulabschluss, der als gleichwertig mit einem staatlichen Schulabschluss (z.B. Realschulabschluss) anerkannt werden kann. Der Waldorfschulabschluss ist keine Abschlussprüfung, sondern zieht sich als ein modularer Prozess durch die gesamte Oberstufe von Klasse 9 bis 12 hindurch und umfasst neben einer abschließenden Bewertung der schulischen Leistungen diverse Praktika (Landwirtschaftspraktikum, Betriebspraktikum, Sozialpraktikum), eine Facharbeit oder die so genannte Jahresarbeit mit einem theoretischen und einem praktischen Teil, die Teilnahme an einem Theaterprojekt der ganzen Klasse, den Eurythmieabschluss und meist auch eine Studienfahrt mit künstlerisch/kunstgeschichtlicher Ausrichtung.
Der Waldorfschulabschluss ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern staatlich nicht anerkannt, gilt den Anhängern der Waldorfpädagogik aber als wichtiger Nachweis erworbener Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen (Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Durchhaltevermögen, Kreativität, Lernkompetenz usw.). Das Waldorfschulabschlusszeugnis dokumentiert auch ausführlich die erbrachten praktischen Leistungen.
Obwohl die Waldorfpädagogik nicht auf staatliche Schulabschlüsse ausgerichtet ist, bieten die Waldorfschulen meist zusätzlich eine dreizehnte Jahrgangsstufe an, um die Schüler auf das Abitur oder die Fachhochschulreife vorzubereiten. Statt des waldorftypischen fachpraktischen Unterrichts erhalten sie einen vertiefenden Unterricht in den abiturrelevanten Fächern.[9] In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und seit 2006 auch in Niedersachsen wird das gleiche Zentralabitur wie an allen Schulen, an denen das Abitur abgelegt werden kann, geschrieben, mit dem Unterschied, dass für die Abiturnote nur die Prüfungsergebnisse und nicht die Jahresleistung zählen. Lediglich in Hessen sind die Klassen 11-13 der Freien Waldorfschulen als gymnasiale Oberstufe staatlich anerkannt, so dass nach den gleichen formalen Bedingungen wie an staatlichen Schulen das Abitur erworben werden kann. In Brandenburg wird in einem Prüfungsfach die Möglichkeit der Portfolioprüfung genutzt. Aufgrund meist geringer Schülerzahlen der in der Regel einzügigen Waldorfschulen können die Prüfungsfächer oft nicht frei gewählt werden. Schule und Schüler müssen sich in solch einem Fall auf ein konkretes Fächerangebot einigen. Die Prüfung wird durch vom Landeskultusminister beauftragte staatliche Prüfer begleitet.
Im Jahre 2002 legten in Deutschland 49 Prozent der ca. 4.500 Waldorfschul-Abgänger das Abitur ab, 33 Prozent die mittlere Reife, 7 Prozent die Fachhochschulreife und 11 Prozent den Hauptschulabschluss.
Konstitution
Waldorfschulen sind staatlich anerkannte Schulen in Freier Trägerschaft, die damit einerseits dem jeweiligen Landesschulrecht unterstehen. Die Oberaufsicht der Schulverwaltung bezieht sich vor allem auf die Abschlüsse, kann damit aber zugleich auf Lehrinhalte und die Lehrformen einwirken. Jedoch sind die Schulen als Organisation für sich als völlig autonome Einheiten zu sehen. Sie unterliegen einer allgemeinen Beobachtung als Mitglieder des quasi Markenrechtsinhabers Bund der Freien Waldorfschulen, was aber die rechtliche Eigenständigkeit nicht schmälert. Die Trägerform ist im allgemeinen ein Verein, dem weitere Gliederungen, meist ebenfalls in Vereinsform, zur Seite stehen können, u.a. jeweils Fördervereine (getrennt zu sehen vom eigentlichen Schulverein). Diese Rechtsformen orientieren sich an Schulrechts- und Steuerrechtsvorgaben sowie weiteren Rechtsnormen in Verbindung mit der inneren Konstitution der Schulen.
Letztere ist geprägt durch die Genese der jeweiligen Schule als Nachfrage deckende Institution: Eltern formieren sich zu einer Initiative für Waldorfpädagogik, aus der typischerweise zuerst ein Kindergarten entsteht und sich nachfolgend ein Waldorfschul-Gründungsverein herausbildet. Im Kontakt mit dem Bund der Freien Waldorfschulen wird dann ein Gründungslehrer ermittelt, der als Kernfigur für die pädagogische Entwicklung dient.
Die Schule selbst ist eine wirtschaftlich eigenständige und im Rahmen der Gesetzeslage nur den unmittelbar Beteiligten verpflichtete Organisation (Selbstverwaltung) ohne unmittelbar regelnden Einfluss von Schulaufsichtsbehörden. Sie hat im Gegensatz zu staatlichen Schulorganisationen Finanzhoheit, Personalhoheit und weitere hoheitliche Befugnisse. Neben dem Lehrerkollegium existiert auch immer eine wirtschaftlich verantwortliche Geschäftsführung.
Konflikte in den einzelnen Schulen können aus unausgewogenen gegenseitigen Kraftverhältnissen zwischen Eltern und Lehrern resultieren. Beispiele für kontroverse Ausrichtungsfragen sind u.a. die Art der Befolgung staatlicher Rahmenvorgaben für die Prüfungsableistung (Aufbau der quasi gymnasialen Oberstufe im Konflikt mit der stark integrativen Ausrichtung der Waldorfschule etc.), die Auswahl der Sprachenbildung, die Berufs- und Praxisorientierung der Oberstufenlehrpläne, die Integration moderner Technik in die Curricula usw. Im Alltag der schulischen Selbstverwaltung spielen zugleich Finanzfragen die größte Rolle.
Die Selbstverwaltung erzeugt Partizipationsmöglichkeiten und Partizipationsdruck zugleich, kann damit Bindungswirkung, aber auch Ausgrenzung eher unerwünschter Beteiligter bewirken. Die Partizipationsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Schulgeldzahlung erzeugen auch eine gesteigerte Qualitätserwartung an die pädagogischen Leistungen des Kollegiums.