Überbrückungsgeld Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf Überbrückungsgeld. Diese Form der Förderung eignet sich insbesondere für Bezieher relativ hohen Arbeitslosengeldes Alg1. Ansonsten gibt es noch Förderprogramme der EU (ESF) sowie Programme des Bundes (KfW) und der Bundesländer aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung, so dass eine umfassende Information vor der Existenzgründung z.B. durch die IHK sehr zu empfehlen ist.