Nach den Vorstellungen der Hartz-Kommission drückt der Begriff "Ich-AG" aus, dass Arbeitslose ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur als Arbeitnehmer einbringen, sondern vor allem auch als Selbständige umsetzen können. Der Idee der Ich-AG liegt die These zu Grunde, in Deutschland existiere ein "großer Bedarf an kostengünstigen Dienstleistungen". Dieser Bedarf könne von Arbeitslosen "mit ihren alltagspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten" befriedigt werden - was teilweise auch heute schon geschehe, allerdings zumeist in Form von Schwarzarbeit.
Tatsächlich scheitert ein großer Teil der ungenügend vorbereiteten Existenzgründungen nach kurzer Zeit (dies gilt im übrigen auch für andere derartige Kleingründungen), da für die typischerweise gegründeten Hausmeister- oder Büroservices nicht genügend Bedarf besteht. Dazu kommt Missbrauch der scheinbaren Selbständigkeit als Finanzquelle, insbesondere wenn nach dem Erschöpfen des ALG1-Anspruchs aufgrund des Partnereinkommens kein weiterführender Anspruch auf ALG2 bestehen würde.
Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II), das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist und einen wichtigen Schritt der Agenda 2010 realisiert, setzte das Konzept der sog. "Ich-AG" in die Praxis um, indem es in § 421l SGB III [3] eine als Existenzgründungszuschuss bezeichnete Förderung schuf.
Der Begriff "Ich-AG" wurde von der Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. zum Unwort des Jahres 2002 erklärt. Begründung: Diese Wortschöpfung aus dem aktuellen Managementdiskurs verfehle "die Erfordernisse sachlicher Angemessenheit und humanen Miteinanders besonders deutlich ... weil es Individuen auf sprachliches Börsenniveau reduziert."
Abgesehen davon ist die Bezeichnung auch relativ absurd, weil eine Einzelperson (natürliche Person) niemals eine "Aktiengesellschaft" sein kann, was durch den Begriff "AG" suggeriert wird. Zudem beträgt das Stammkapital einer AG mind. 50.000 €, dieser Betrag steht im krassen Gegensatz zum typischerweise mit wenig Eigenmitteln ausgestatteten Ich-AG-Gründer, dem auch nur eine bescheidene staatliche Förderung gewährt wird.
Bis Ende 2004 wurden rund 268.000 Ich-AGs von der Bundesagentur für Arbeit mit dem EXGZ gefördert. 48.000 Ich-AGs sind bereits wieder aus der Förderung ausgeschieden.
Zum 30. Juni 2006 lief die Regelung zur Ich-AG aus. Der Grund dafür ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenlegung aller Instrumente zur Existenzgründerförderung für Arbeitslose.