- Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers, wann und wie viel Betriebsmittel/Transportmittel/Produktionsmittel angeschafft werden und wie die Anschaffung finanziert wird.
- Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers über die Zahlweise der Kunden (z.B. sofortiger Bareinzug, Stundungsmöglichkeiten usw.).
- Entscheidungsspielraum des Auftragnehmers bezüglich der Preiskalkulation.
- Der Auftragnehmer ist im Einsatz von Hilfskräften frei.
- Im Betrieb des Auftragnehmers sind noch weitere Mitarbeiter beschäftigt.
- Beim Auftragnehmer sind eigene Betriebsmittel (z.B. Fuhrpark) vorhanden.
- Der Auftragnehmer setzt eigenes Betriebskapital ein.
- Dem Auftragnehmer ist eigene Kundenakquisition erlaubt.
- Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei Schäden an Produkten oder Produktionsgütern bzw. Produktionsmitteln, wenn der Auftraggeber von einem Kunden in Anspruch genommen wird.
- Der Auftragnehmer hat eigene Werbungsmöglichkeiten.
- Der Auftragnehmer unterhält eigene Geschäftsräume (wenn er nicht ein "Home-Office" betreibt)
- Der Auftragnehmer führt eigene Geschäftsbücher.
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