Bologna-Prozess

Im Zuge des Bologna-Prozesses, der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen in Europa, sollen zwar die Diplomstudiengänge zum Jahr 2010 auslaufen und auf das gestufte Bachelor-Mastersystem umgestellt werden, doch einige Bundesländer wollen es ihren Hochschulen auch weiterhin ermöglichen, bewährte Diplom- und andere Studiengänge unter bestimmten Voraussetzungen aufrechtzuerhalten bzw. neu einzurichten. Daneben werden in Österreich Master-Grade in nicht konsekutiven Studiengängen, sogenannten Universitätslehrgängen, vergeben.

Hier ein Beispiel einer Universität:

(Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von zehn Semestern; Master mit vier Semestern; die Promotionsdauer wurde mit sechs Semestern angenommen, jedoch ist das nur ein Richtwert, da die meisten Promotionen keiner "Regelstudienzeit" unterliegen.)

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 7. Jahr 8. Jahr
Vordiplom ⇒                       Diplom ⇒ Promotion
Bachelor ⇒                      Master ⇒ Promotion

Nach dem in der Regel guten bis sehr guten Abschluss eines Diplomstudienganges an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule ist eine Promotion möglich. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Diplom-Absolventen der Fachhochschulen an einer Universität promovieren. Das gilt nicht für einen Diplomabschluss an einer Berufsakademie, da es sich bei diesem nicht um einen akademischen Grad handelt.Â