Geschichliches zum Doktortitel

In der mittelalterlichen Universität war der Doktorgrad der höchste vergebene akademische Grad. Er wurde nur von den theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten vergeben, die die einzigen vollgültigen Fakultäten waren (die übrigen Fächer wurden "nur" in der sog. "Artistenfakultät" gelehrt und schlossen in der Regel mit dem Baccalaureus- oder Magister-Titel ab). Die Abkürzung lautete üblicherweise "D.", woraus sich an einigen theologischen Fakultäten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem Führen dieser Abkürzung zu erlauben. Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation. Die Kosten für einen Doktorgrad und die damit verbundenen Feiern waren sehr hoch, so dass manche Studenten den Grad trotz der nötigen Qualifikation nicht erwerben konnten.

Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel "Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten" ein, und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.