Der Doktortitel bringt seinem Träger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhängig von Beruf und Land. Daher besteht für manche Menschen die Versuchung, den Titel auch ohne die entsprechende Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist aber vor allem der Titel ohne den Zusatz h.c. und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe führen zu müssen.
Daher gibt es so genannte "Promotionsberater", die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knüpfen und die Promotion unterstützend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt nur wenig übrig, das von einer legalen Promotionsberatung sinnvoll erledigt werden könnte.
Eine illegale "Promotionsberatung" besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs für die mündliche Prüfung fit zu machen. Auch die Bestechung eines Professors kann unter diese Art der "Promotionsberatung" fallen. Die Beteiligten machen sich allerdings strafbar und riskieren eine Anklage.
Der "Titelhandel" hingegen verkauft falsche oder wertlose Doktortitel. Dabei erhält der Kunde
Versucht der Kunde mit einer so erlangten Urkunde zum Einwohnermeldeamt zu gehen, um sich den Doktortitel in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er meist scheitern, da ohnehin nur solche Titel eintragungsfähig sind, die ohne Zusatz geführt werden dürfen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Beamte z.B. eine gefälschte Urkunde einer EU-Universität nicht ausreichend überprüft. Dann besteht jedoch dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom Titelhändler erpresst werden, da er sich weiterhin des Missbrauchs von Titeln schuldig macht. Sich mit einem falschen Doktorgrad für eine Stelle zu bewerben ist darüber hinaus Betrug.