Akademische Lehre

Die Lehrberechtigung - venia legendi (aus dem lateinischen Erlaubnis zu lesen [d. h. zu lehren]) - wird für ein bestimmtes Fach verliehen. Voraussetzung für die Lehrberechtigung ist die Lehrbefähigung - die facultas docendi -, die nach bisherigem Recht durch die Habilitation verliehen wird. Die Unterscheidung von Lehrbefähigung und Lehrerlaubnis ist zum Beispiel in Bayern durch das Hochschullehrergesetz geregelt oder durch die länderspezifischen Gesetzgebungen.