Begriff der Habilitation

Der Begriff "Habilitation" stammt von lateinisch habilitatio, dies ist abgeleitet von habilitare ("fähig machen, geschickt machen"). Der Habilitand wird habilitiert (habilitatus), in der Regel von der Fakultät oder einem Vertreter und auf Vorschlag einer Habilitationskommission. Im Deutschen wird das Verb "habilitieren" oft auch reflexiv ("er habilitierte sich 1995") oder sogar intransitiv ("er habilitierte 1995") gebraucht. Nach akademisch korrektem Sprachgebrauch ist jedoch nur die transitive Verwendung zulässig ("er wurde 1995 habilitiert", "die Fakultät habilitierte ihn 1995").

Die Bezeichnung Habilitation ist im akademischen Bereich seit 1684 üblich, aber erst 1819 wurde in Preußen die erste Habilitationsordnung durch Wilhelm von Humboldt als Sektionschef für Kultus und Unterricht im Preußischen Innenministerium (1809-10) erlassen.