Voraussetzungen für einer Habilitation

Die Habilitation wird erst nach eingehender Beurteilung des Habilitanden durch eine ad personam gebildete Habilitationskommission erteilt. Sie ist die höchste akademische Prüfung, in der herausragende Leistungen in wissenschaftlicher Forschung und universitärer Lehre nachzuweisen sind. Voraussetzungen sind in der Regel:

  • die vorherige Promotion, mit der die Fähigkeit zum eigenständigen Forschen belegt wurde,
  • das Vorlegen einer Habilitationsschrift,
  • das Vorlegen sonstiger Veröffentlichungen, die das wissenschaftliche Können des Kandidaten nachweisen und
  • Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre. Wenn diese noch fehlt, wie beispielsweise bei hochschulexternen Forschern aus der Industrie, wird sie anhand einer Reihe von Probevorlesungen festgestellt.

Zunächst sind aber formale Voraussetzungen zu prüfen, zu denen u. a. die persönliche Unbescholtenheit und de facto meist die jeweilige Staatsbürgerschaft gehören.