Magister

Der Magister (von lat. magister = Lehrer) wird als akademischer Grad nach einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium nach mindestens 8 Semestern verliehen. Der Magister ist rein rechtlich mit dem Diplom gleich. Der deutsche Magister unterscheidet sich im Studienablauf zu Magister-Abschlüssen im Ausland grundsätzlich. In Staaten wie Österreich, Schweiz, Polen etc. ist der dortige Magister unserem deutschen Diplom gleich. Obwohl die Namen identisch sind, so ist entspricht der Magister im Ausland eher unserem Diplom im Studienablauf und Studienlänge.Das deutsche Diplom ist somit dem Magister im Ausland gleichwertig, wobei der deutsche Magister eher in Neben- und Hauptfächer gegliedert ist. Nach den Reformen von Bologna jedoch, werden die akademischen Grade Diplom, Magister abgeschafft und durch den Master ersetzt, wobei noch zusätzlich ein früherer Abschluss nach 6-8 Semestern mit dem Bachelor realisiert werden kann. Die offizielle Abkürzung ist Mag. Er ist der zweite akademische Grad nach dem Bakkalaureat und vor dem Doktorat. Im Mittelalter waren Magisterium und Doktorat noch gleichrangig und unterschieden sich nur nach den Disziplinen, dafür war ihnen häufig das Lizentiat als akademischer Grad vorgeschaltet wie heute nur noch in der katholischen Theologie.

Früher wurde in Anlehnung an Dr. auch die Abkürzung Mr. verwendet, die hauptsächlich Pharmazeuten (Apotheker) betraf. Von Magister leitet sich das Wort Meister ab, ebenso wie die englischen mister und master.