Magister in Deutschland

In Deutschland ist der Magister eine gleichwertige Alternative zum Diplomgrad und zum Ersten Staatsexamen; er stellt allerdings keinen berufsqualifizierenden, sondern einen berufsbefähigenden Abschluss dar, in dem Sinne, dass er nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern auf eine breitgefächerte Vielfalt beruflicher Tätigkeiten vorbereitet.

Das Magisterstudium wird speziell an einer Philosophischen Fakultät z. T. in Kooperation mit entsprechenden anderen Fachbereichen wissenschaftlicher Hochschulen angeboten. Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnet sich das Magisterstudium durch eine breitere wissenschaftliche Orientierung aus. Hierbei, und das ist das Besondere, können die Studentinnen und Studenten die Zusammenstellung der Fächer aus dem Angebot einer Universität bzw. wissenschaftlichen Hochschule weitgehend selbst bestimmen. Das Magisterstudium eröffnet die Möglichkeit der Kombination künstlerischer Fächer z. B. mit Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächern sowie auch Fächern anderer Fakultäten als weiterem Hauptfach bzw. als Nebenfächern. Eine wesentliche Bedingung ist, dass das erste Hauptfach, in dem auch die Magisterarbeit geschrieben wird, an der Philosophischen Fakultät bzw. dem entsprechenden Fachbereich unterrichtet werden soll. Somit ist den Studenten die Möglichkeit zur Beschäftigung mit einem breiten wissenschaftlichen Spektrum gegeben und eigene Interessen können weitgehend verwirklicht werden.

Die Studenten belegen entweder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer, z. B. Kunstpädagogik mit Erziehungswissenschaft und Psychologie, oder zwei Hauptfächer, z. B. Geschichtswissenschaft und Germanistik oder Skandinavistik und Politikwissenschaft. Der Gesamtstudienaufwand ist bei allen Kombinationsmöglichkeiten im Wesentlichen gleich. Während beim Nebenfachstudium das Hauptaugenmerk auf dem Erwerb grundlegender Kenntnisse liegt, wird beim Hauptfachstudium neben den Grundlagen Wert auf die Beschäftigung mit speziellen Themenkreisen gelegt.

Das Magisterstudium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Studenten haben jedoch durch die Wahl der Fächer die Möglichkeit, auf ein angestrebtes Einsatzgebiet hinzuarbeiten. Neben einer Tätigkeit im Hochschulwesen sowie in der Kultur ist ein Einsatz im Verlags- und Bibliothekswesen, im Freizeit- und Medienbereich sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung möglich. Auch die Wirtschaft bietet im wachsendem Maße Einstiegschancen. Den Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich somit verschiedene berufliche Perspektiven, nicht zuletzt dank der möglichen breiten Fächerung und der eventuell im Studium erworbenen Sprachkenntnisse.

Im Zuge des Bologna-Prozesses werden zurzeit viele Magister-Studiengänge (wie auch Diplom-Studiengänge) in entsprechende Bachelor- und Master-Studiengänge umgewandelt. Die deutsche Form der Abschlussbezeichnung Master lautet dabei ebenfalls Magister, siehe dazu den Artikel über Master/Magister.

Nach einem in der Regel, zumindest in Deutschland, mit gut oder sehr gut bestandenen Magisterexamen, ist eine Promotion möglich.

Magister Artium/Magistra Artium (M. A.)

Magister Artium bzw. Magistra Artium (M. A.) (Lehrer/in der "Freien" Künste) ist ein akademischer Grad.

Das Magisterstudium ist traditionell ein Studium geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Fächer und führt nach einer Abschlussprüfung zur Verleihung des akademischen Grades Magistra Artium/Magister Artium (M. A.). Dieser Titel bezieht sich auf die in der Antike vorgebildete und durch das gesamte Mittelalter hindurch tradierte Auffassung von den Disziplinen der Grundlagen-Wissenschaften als den "septem artes liberales", den sieben freien Künsten. Er bedeutet somit "(Lehr-)Meister der Wissenschaften" und ist nicht auf künstlerische Gebiete beschränkt. In der Folgezeit übernahm man diesen Titel für alle sich weiter selbständig etablierenden Fächer mit "philosophischer" Grundlage, z. B. die Philologien oder die archäologischen und geschichtswissenschaftlichen Fächer.

In Deutschland wurde der Grad 1960 wiedereingeführt, um die Universitäten zu entlasten, an denen die Studenten nach dem Studium oftmals promovierten, um überhaupt einen Titel zu erlangen.

Mittlerweile ist es an vielen Universitäten möglich, auch Fächer wie Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, die nicht dem klassischen Bild eines Magisterstudiums entsprechen, als Magisterfach zu studieren. Wenn diese Fächer als erstes Hauptfach (also in dem die Magisterarbeit geschrieben wird), gewählt werden, nennt sich der Abschluss Magister/Magistra Scientiarum (M. Sc.), d. h. "Lehrer/in der (Natur-) Wissenschaften".

Berufsmöglichkeiten

Der Abschluss Magister Artium eignet sich:

   1. bei einer Studienentscheidung für Fachgebiete, bei denen der Abschluss mit einem Diplom oder mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien nicht möglich ist;
   2. als Zusatzqualifikation neben einem berufsqualifizierenden Abschluss;
   3. für ausländische Studenten.

Im allgemeinen bzw. auswärtigen Kultur- und Medienbereich, auf den der Abschluss Magister Artium bezogen ist, bestehen je nach gewähltem Hauptfach Beschäftigungsmöglichkeiten im Beratungs-, Bibliotheks-, Dokumentations-, Konzert-, Museen-, Theater- und Übersetzungswesen sowie im Bereich des auswärtigen (Kultur-) Dienstes. Außerdem eröffnet dieser Grad auch eine Referententätigkeit bei kirchlichen, kommunalen, pädagogischen, politischen und sozialwissenschaftlichen Einrichtungen, in Auslands-, Personal-, Stabs- und Werbungsabteilungen von Unternehmen sowie in Institutionen der Bildungs- bzw. Wissenschaftsverwaltung/-förderung. Für solche Referententätigkeiten wird jedoch in der Regel, für den höheren Archiv- bzw. Bibliotheksdienst zum Teil zwingend die Promotion vorausgesetzt. Über die genannten Beschäftigungsmöglichkeiten hinaus kämen auch Lektor- bzw. Fachredakteurstellen bei Rundfunk, Fernsehen sowie Zeitungs- und Buchverlagen in Betracht, wobei aber fast immer eine publizistische Zusatzausbildung oder zumindest eine journalistische Erfahrung aus freiberuflichen Tätigkeiten erforderlich ist.

Siehe auch: Baccalaureus Artium, Bachelor, Master

Magister Legum Europae

Der Magister Legum Europae (MLE) ist ein europäischer Magisterabschluss.

Der Studiengang bereitet den Studenten auf eine internationale juristische Betätigung vor und vermittelt zusätzlich zu Kenntnissen des Europäischen Rechts auch solche des Rechts der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen, unter Bezugnahme auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Für den Erwerb des MLE ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium der Rechtswissenschaften an einer Universität eines Landes der EU oder der EFTA erforderlich. Ausländische Studierende werden nach Auswahl durch die Partneruniversitäten zugelassen. In der BRD müssen Studierende für das Fach Rechtswissenschaften an der Universität Hannover oder der Universität Göttingen immatrikuliert sein und studieren für ein akademisches Jahr – unterstützt durch ein ERASMUS-Stipendium – an einer der 30 Partneruniversitäten des Programms innerhalb der EU. Die Magisterprüfung beinhaltet eine schriftlich angefertigte Magisterarbeit und eine mündliche Prüfung.

Berufsmöglichkeiten

Der Magister Legum Europae eignet sich: Für sämtliche juristische Berufe, länderübergreifende Organisationen, Kanzleien mit Sozietäten in verschiedenen Ländern der EU, Firmen mit besonderen Auslandsbezügen im Feld der Europäischen Union und ebenfalls im öffentlichen Dienst.

Weitere Magister-Formen

Magister Scientiarum, Magister der Theologie

Ähnliche Studiengänge

Ähnliche Studiengänge werden von den Universitäten Münster, Göttingen, Bremen und Leipzig angeboten, teilweise mit der Bezeichnung LL.M.Eur. etc. Die Universität Gießen bietet einen Abschluss als "Magister des internationalen Rechts" (MJI) an. Die von der Fernuni Hagen bisher angebotenen Magister-Studiengänge laufen bis Sommersemester 2010 aus bzw. sind in Master-Studiengänge umgewandelt worden.