Nach der Studiengangumstellung im Rahmen des Bologna-Prozesses, die im Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, behalten die traditionellen einstufigen Studienabschlüsse ihre Gültigkeit und werden nicht auf die neuen Abschlüsse umgeschrieben. Die traditionellen einstufigen Abschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen wie Diplom oder Magister gelten als äquivalent zum Master. Zu gleichnamigen Abschlüssen im außereuropäischen Ausland (z. B. in den USA) bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse. In der Schweiz hat die Universitätskommission beschlossen, auf Wunsch des Studienabsolventen die Umschreibung der akademischen Grade Lizentiat und verschiedener Diplome auf die bis 2010 einzuführenden Bezeichnungen zu ermöglichen. Rechtlich sind sie ohnehin gleichwertig, dürfen aber im Schriftverkehr nicht vermischt angeführt werden.