Professuren in Österreich

Universitätsprofessoren

Universitätsprofessor (ohne Zusatz; Abkürzung Univ.-Prof.) ist die aktuelle Bezeichnung für in einem Berufungsverfahren bestellte Professoren ("Lehrstuhlinhaber") in Österreich. Sie hat die Bezeichnung "ordentlicher Universitätsprofessor" abgelöst und entspricht den deutschen W2- und W3-Professuren. Universitätsprofessoren, die nach 2001 berufen wurden, sind privatrechtliche Angestellte der jeweiligen Universität (keine Bundesbeamten mehr).

Ordentliche Universitätsprofessoren (veraltet)

Die alte Bezeichnung ordentlicher Universitätsprofessor oder "Ordinarius" (Abkürzung O. Univ.-Prof. oder o. Univ.-Prof.) entsprach der C4-Professur in Deutschland. Seit Ende der 1990er wird der Titel nicht mehr vergeben; er darf jedoch von den zuvor Berufenen weiterhin geführt werden. Ordentliche Professoren sind Bundesbeamte.

Außerordentliche Universitätsprofessoren

Der Berufstitel Außerordentlicher Universitätsprofessor (Abkürzung Ao. Univ.-Prof. oder ao. Univ.-Prof.) bezeichnet einen an einer österreichischen Universität hauptamtlich angestellten Universitätslehrer und Wissenschaftler mit Beamtenstatus. Der Titel wird seit Ende der 90er Jahre in Folge der Habilitation automatisch verliehen. Es handelt sich somit um eine Beförderung (Ernennung) qua erbrachter Habilitation und nicht um eine Berufung für ein Fach (als Resultat eines kompetitiven Berufungsverfahrens für eine frei gewordene oder neu geschaffene Professur). Die Bezeichnung unterscheidet sich damit wesentlich vom historischen Gebrauch des Titels ("Extraordinarius") an österreichischen und deutschen Universitäten und vom heutigen Gebrauch in der Schweiz, wo ein Außerordentlicher Professor für ein Fach berufen wird und eine geringer dotierte Professur inne hat.

Außerordentliche Professoren sind, nach den Bestimmungen des österreichischen Universitätsgesetzes 2002 (UG02), nicht Mitglieder der Professorenkurie, sondern des sogenannten "akademischen Mittelbaus". Dies könnte jedoch mit der Einführung einer von großen Teilen der Universitäten seit langem geforderten einheitlichen Universitätslehrerkurie geändert werden.

Zum Teil, insbesondere in Medizinerkreisen (dort auch auf offiziellen websites, Türschildern oder Ordinationsplaketten), wird das differenzierende "Ao." gerne weggelassen; auch weil der Unterschied dort bare Münze bedeuten kann. Diese Praxis bewegt sich am Rande der Legalität.

Selbstverständlich ist der Rückschluss, dass (ordentliche) Universitätsprofessoren stets qualifizierter oder bekannter wären als außerordentliche Universitätsprofessoren, in der Praxis nicht immer richtig. Beispiele für namhafte und besonders öffentlichkeitswirksame Wissenschaftler in Österreich, die "nur" außerordentliche Professoren sind, sind etwa der Philosoph Konrad Paul Liessmann (österreichischer Wissenschaftler des Jahres 2006), der Mathematiker und Didaktiker Rudolf Taschner (Wissenschaftler des Jahres 2004), die Molekularbiologin Renée Schröder (Wissenschaftlerin des Jahres 2002) oder der Endokrinologe Johannes Huber. Zugleich spielen auch das Karrierealter und die für außerordentliche Universitätsprofessoren manchmal effektiv besseren Arbeitsbedingungen (weniger Belastung, mehr Zeit für Forschung und Veröffentlichungen) eine Rolle.

Im Vergleich mit dem System der meisten US-amerikanischen Universitäten entspricht der Außerordentliche Professor dem Associate Professor (mit tenure, also einem unkündbaren Anstellungsverhältnis), der ordentliche Professor oder Professor dem (Full) Professor (und der promovierte Universitätsassistent oder Uni-Assistenzarzt dem Assistant Professor). Im Vergleich zu Deutschland entspricht der Außerordentliche Professor dem Privatdozenten (PD), allerdings mit dem Vorteil einer unkündbaren Dauerstelle (durch Verbeamtung, wobei dieser Karriereweg mittlerweile nicht mehr offen steht).

Assistenzprofessoren

Der Begriff des Assistenzprofessors (Abkürzung Ass.-Prof.) bezeichnet einen nicht-habilitierten Universitätslehrer mit dauerhaftem Dienstverhältnis und Beamtenstatus. Er unterscheidet sich damit wesentlich vom Gebrauch des Titels in der Schweiz und (wiederum spezifisch) in den USA. Der österreichische Assistenzprofessor ähnelt stark dem früheren "Akademischen Rat" in Deutschland. Titel und Status werden seit Anfang der 2000er nicht mehr vergeben. Im UG02 wurde für eine ähnliche Verwendungsgruppe, primär mit Systemerhaltungsaufgaben, die Bezeichnung "Staff Scientist" vorgesehen.

Zum Vergleich: Der schweizerische Begriff des Assistenzprofessors entspricht am ehesten jenem des Juniorprofessors in Deutschland (jedoch stärker in der Art einer "Professur auf Probe"). Der US-Begriff des "Assistant Professor" entspricht am ehesten jenem des promovierten Universitätsassistenten in Österreich oder des Wissenschaftlichen Mitarbeiters (z.B. eine Lehrbeauftragten für ein spezielles Fachgebiet) in Deutschland (jedoch mit "tenure track"-Option und wesentlich höherer Selbständigkeit).

Titularprofessoren (außerhalb der Universität)

Der in Österreich ab einem bestimmten Lebensalter in Künstlerkreisen nicht seltene Berufstitel des "Professors" ist ein vom Bundespräsidenten für besondere Leistungen in Kunst und Pädagogik verliehener Ehrentitel. Er hat - außer dem schmückenden Anklang - keinerlei Bezug zu einer universitären Tätigkeit.

Auch Lehrer an allgemeinbildenden höheren Schulen (Gymnasien) tragen, strenggenommen erst ab der Pragmatisierung (Verbeamtung), den Amtstitel "Professor", wobei auch nicht im Beamtenstatus stehende Vertragslehrer (L1) im Schulalltag üblicherweise als "Herr (bzw. Frau) Professor" angesprochen werden (siehe Gymnasialprofessor). Dies ist der Grund, warum an den österreichischen Universitäten - im Unterschied zu Deutschland oder der Schweiz - fast immer der Langtitel "Univ.-Prof" (statt "Prof.") geführt wird, da dieser bedeutungstragend ist.

Titularprofessoren (innerhalb der Universität)

Paradoxerweise hat der österreichische Bundespräsident seit einer auf Bestreben von Thomas Klestil zustande gekommenen Regelung auch das Recht, an Außerordentliche Universitätsprofessoren den Ehrentitel eines Universitätsprofessors zu verleihen. Obwohl hiervon recht selten Gebrauch gemacht wird, führt dies den universitären Titelreigen in Österreich endgültig ad absurdum. In der bereits wieder verstrichenen Phase der "Vertragsprofessoren" war dem Gesetzgeber eine doppelte Dissoziation gelungen: Es gab Universitätsprofessoren, die es waren, aber nicht so hießen (Vertragsprofessoren), und solche, die es nicht waren, aber so hießen (vom Bundespräsidenten ernannte Universitätsprofessoren, also eigentlich Titularprofessoren). Beispiele für "falsche" (ehrenhalber ernannte) Universitätsprofessoren sind der Jurist Andreas Khol, ehemaliger Nationalratspräsident (ÖVP) und zuvor Ao. Univ.-Prof. an der Universität Wien, oder der habilitierte Sozialgeschichtler Hubert Christian Ehalt, Wissenschaftsreferent der Stadt Wien.