Staatsexamen

Ein Staatsexamen (Plural: Examina, von lat. Examen Zünglein an der Waage, Verhör oder Untersuchung) ist eine von einer staatlichen Behörde (Prüfungsamt) veranstaltete Prüfung. Sie eröffnet den Zugang zu bestimmten vom Staat regulierten Berufen (z. B. Ärzte) oder in den Staatsdienst selbst (z.B. Lehrer, Juristen). Gewöhnlich wird der Begriff für eine entsprechende Abschlussprüfung an einer Hochschule nach einem Studium verwendet, jedoch findet er auch an anderen Stellen (z.B. Krankenpflege, Altenpflege, Justizdienst) Verwendung. Das Staatsexamen ist kein akademischer Grad wie der Doktor, Diplom, Magister, Master, Bachelor etc. Das Staatsexamen beschreibt nur eine Prüfungsform. Absolventen der Medizin, Rechtswissenschaften oder Pharmazie erhalten bei Abschluss ihres Studiums einen akademischen Grad Diplom, Magister, Master oder Bachelor.

Das Staatsexamen wird auch als Staatsprüfung bezeichnet. Sie führt zum Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung, die von einem von dem zuständigen staatlichen Prüfungsamt gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen wird. An der Prüfung sind, je nach Studien- bzw. Ausbildungsgang, die Ausbilder beteiligt. In ihrer Eigenschaft als Prüfer sind sie dann im Auftrag des Staates tätig und der Ausbildungsstelle gegenüber nicht verantwortlich. Die Inhalte des Studiums, seine Voraussetzungen und Ziele sowie Rahmenbestimmungen für die Prüfung sind regelmäßig auf der Grundlage eines Gesetzes (z.B. Juristenausbildungsgesetz, oder Lehrerausbildungsgesetz) durch Rechtsverordnung (z.B. LPO, Lehramtsprüfungsordnung) geregelt. Im Gegensatz dazu werden Doktor-, Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Master-Prüfungen ausschließlich von der Hochschule verantwortet und durchgeführt (Hochschulprüfung), wobei es in Deutschland auch hier bestimmte, durch Hochschulgesetz geregelte Standards gibt, die von Vereinbarungen der beruflichen Fachverbände oder Fakultätentage oder der Hochschulen ergänzt werden. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards bei den betroffenen Ausbildungsgängen. Verkürzt ausgedrückt, könnte man das Staatsexamen als Qualitätskontrolle des Abnehmers Staat bezeichnen, der in der Regel nicht selbst als Ausbildungsinstitution auftritt.