Anerkennung eines Auslandsstudiums

Meist ist das Auslandsstudium mit dem Ziel verbunden, im Ausland besuchte Kurse für das Studium in der Heimat anerkennen zu lassen, so dass sich die Gesamtstudiendauer nicht oder nur geringfügig verlängert. Je nach Universität und Fachbereich wird die Anerkennung der im Ausland belegten Kurse allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt und hängt bisweilen von der persönlichen Einschätzung einzelner Professoren ab. Meist ist wichtig, dass Kursinhalte, Kursintensität (Zahl der Semesterwochenstunden) und Prüfungsintensität (Dauer der Prüfung) ungefähr übereinstimmen; generelle Aussagen zur Anerkennung sind jedoch schwierig. Daher sollte eine etwaige Anerkennung mit Professoren oder Studienberatern an der eigenen Uni möglichst noch vor dem Antritt des Auslandsstudiums besprochen werden. Einfacher und transparenter soll die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen innerhalb der EU durch den Bologna-Prozess und das Erasmus-Programm werden. Durch die Einführung der gestuften Studien Bachelor/Master und die Einführung des Europäischen Credit-Transfersystems ECTS wird die Anerkennung vereinfacht.

Die Anerkennung ausländischer Akademischer Grade ist gesetzlich geregelt. Die Genehmigung von außerhalb der EU erworbenen Graden muss beim zuständigen Kultus/Wissenschaftsminister des Heimatbundeslandes beantragt werden (Gebührenpflichtig, für Studierende ohne Einkommen meist auf Antrag kostenlos). Die Grade werden in der Regel in der Originalform mit Zusatz des Landes oder der verleihenden Universität genehmigt.