Aufbauend auf der visionären "Sorbonne-Erklärung" wurde die umfassendere Bologna-Erklärung ("Der Europäische Hochschulraum. Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19. Juni 1999, Bologna") als eine freiwillige Selbstverpflichtung, welche die Bildungsminister von ursprünglich 29 Staaten zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010 unterzeichnet haben. Sie bildet den Kern des sog. Bologna-Prozesses zur Vergleichbarkeit des Hochschulwesens in Europa, dem sich mittlerweile 45 Staaten angeschlossen haben.
Zur Förderung der Mobilität und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung der europäischen Bürger und Bürgerinnen sowie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems und zur Entwicklung des europäischen Kontinents sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Weiterhin wurde die Zusammenarbeit auf Regierungsebene und mit europäischen Nichtregierungsorganisationen auf dem Gebiet der Hochschulen beschlossen. Ein erneutes Treffen innerhalb von spätestens zwei Jahren wurde vereinbart, um die bis dahin erzielten Fortschritte und die dann zu ergreifenden Maßnahmen zu bewerten.
Auf der Bologna-Erklärung bauen das Prager Communiqué (2001), das Berliner Communiqué (2003) und das Bergener Communiqué (2005) auf. Die nächste der insgesamt so genannten "Bologna-Konferenzen" findet 2007 in London statt.
Die Bologna-Erklärung wurde von den Bildungsministern folgender Staaten unterzeichnet: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation (2003), Slowenien, Slowakei, Schweden, Spanien, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich.