Die Ziele des Bologna-Prozesses lassen sich in drei große Themen subsumieren: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Dies umfasst als Unterziele unter anderem:
- die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes
- die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, in Deutschland als Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master umgesetzt),
- die Einführung eines Leistungspunktesystems, dem European Credit Transfer System (ECTS)
- die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; dies meint nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen, Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen oder lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung.
- die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.
- das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen
- die studentische Beteiligung (Mitwirken an allen Entscheidungen und Initiativen auf allen Ebenen)
- die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes
- die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung von Doktoratsstudien in den Bologna-Prozess
Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt.
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