Ziele des Bologna-Prozesses

Die Ziele des Bologna-Prozesses lassen sich in drei große Themen subsumieren: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Dies umfasst als Unterziele unter anderem:

  • die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes
  • die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, in Deutschland als Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master umgesetzt),
  • die Einführung eines Leistungspunktesystems, dem European Credit Transfer System (ECTS)
  • die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; dies meint nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen, Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen oder lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung.
  • die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.
  • das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen
  • die studentische Beteiligung (Mitwirken an allen Entscheidungen und Initiativen auf allen Ebenen)
  • die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes
  • die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung von Doktoratsstudien in den Bologna-Prozess

Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt.