E-Learning als Fernunterricht mit elektronischen Medien

Sobald E-Learning-Angebote der beruflichen Fortbildung dienen und mit tutorieller Betreuung und Lernerfolgskontrolle einhergehen, handelt es sich dabei laut Definition des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) von 1977 um Fernunterricht, denn bei dieser gesetzlichen Definition steht nicht die Technik sondern die Lernmethode (Wissensvermittlung in überwiegender räumlicher Trennung von Lehrer und Lerner) im Vordergrund. Solche E-Learning-Angebote bedürfen in Deutschland einer Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), bevor sie an den Markt gehen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Regelung für deutsche Anbieter, die gerade im europäischen Vergleich umstritten ist. 2005 waren von den 2.097 staatlich zugelassenen Fernlehrgängen 632 - also 31 % - als E-Learning-Kurse klassifiziert. Über 80 % aller Fernschulen unterstützen ihre Fernlehrgänge mittlerweile elektronisch. Damit verwischt die Grenze zwischen klassischem Fernunterricht und E-Learning.